Die meisten Immobilien werden nach dem Tod ihrer Eigentümer an nachfolgende Generationen vererbt. Doch das Vererben ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Immobilie an Kinder, Enkel oder auch Ehepartner zu übertragen. Eine Schenkung kann manchmal der bessere Weg sein. Wir informieren Sie über mögliche Vorteile.
23 Prozent der Vermögensbesitzer in Deutschland planten im Jahr 2018 laut einer Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie, Teile ihres Vermögens lieber schon zu Lebzeiten als vorgezogenes Erbe zu übertragen, also zu verschenken. Oft dürfte es sich dabei um eine Immobilie handeln. Was sind die wichtigsten Beweggründe für eine Schenkung?
Kann ich durch eine Schenkung Steuern sparen?
Auf den ersten Blick scheint eine Schenkung keine Steuerersparnis darzustellen. Erfahrene Steuerberater wissen, dass für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowohl die gleichen Steuersätze als auch die gleichen Freibeträge gelten. Die Freibeträge sorgen dafür, dass Sie Ihre Immobilie beispielsweise bis zu einem Wert von 500.000 Euro an Ihren Ehepartner, bis zu einem Wert von 400.000 Euro an Ihre Kinder komplett steuerfrei vererben oder auch verschenken können. Auf alles, was darüber hinausgeht, werden Steuern in Höhe von 7 bis 43 Prozent fällig, egal, ob es sich um eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt. Dennoch – so sagen Steuerexperten – gibt es beim Verschenken eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dazu braucht es allerdings eine langfristige Planung. Der Trick: die Steuerfreibeträge werden bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut gewährt. Nach zehn Jahren zählt das Geschenk dann nicht mehr als Erbmasse. Auf diese Weise können Sie zum Beispiel eine Immobilie, die 1,2 Millionen Euro wert ist, über einen Zeitraum von 30 Jahren gestreckt in drei Schritten an Ihre Kinder übertragen, ohne dass diese Steuern dafür zahlen müssen. Als Steuersparmodell kommt eine Schenkung also infrage, wenn Sie eine wertvolle Immobilie besitzen und in der Lage sind, die Vermögensübertragung sehr rechtzeitig anzugehen.
Kann ich durch eine Schenkung einen Erbstreit vermeiden?
Kurz gesagt: ja! Ein großes Problem beim Vererben ist, dass Sie das Schicksal der Immobilie nach Ihrem Tod nicht wirklich in der Hand haben. Auch mit dem besten Testament lässt sich nicht verhindern, dass die Erbengemeinschaft sich vielleicht nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Statt die Immobilie selbst nutzen zu können, so wie Sie es sich immer gewünscht haben, könnten Ihre Lieblings-Erben am Ende zum Verkauf gezwungen sein, um alle Erbberechtigten auszahlen zu können. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass die Immobilie unbedingt im Familienbesitz verbleibt, haben Sie bei einer Schenkung bessere Karten. Eine Schenkung kann nämlich an Auflagen geknüpft werden, die beispielsweise einen Verkauf der Immobilie ausgeschließen oder auch die Weiterführung eines Familienbetriebs durch den Beschenkten zur Bedingung haben. Falls Sie sich für eine Schenkung entscheiden, vergessen Sie aber auf keinen Fall, sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie eintragen zu lassen. Dann können Sie lebenslang darin wohnen bleiben, oder auch Räume vermieten oder anderweitig nutzen, auch wenn das Haus nicht mehr Ihnen, sondern dem Beschenkten gehört.
Für eine Beratung zu Ihren steuerlichen Möglichkeiten, wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Haben Sie Fragen zur Erbimmobilie oder möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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