Notarkosten beim Immobilienkauf in Kiel: Was Sie wirklich zahlen

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Notarkosten beim Immobilienkauf in Kiel: Was Sie wirklich zahlen

Beim Kauf einer Immobilie in Kiel führt kein Weg am Notar vorbei. Das deutsche Recht schreibt vor, dass jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Ohne Notar kein gültiger Vertrag. So weit, so klar. Was viele Käufer aber überrascht: Die Kosten für den Notar und das Grundbuch sind höher, als die meisten erwarten.

In meiner Arbeit als Immobilienmaklerin in Kiel erlebe ich regelmäßig, dass Kaufinteressenten beim Budget zwar an den Kaufpreis denken, nicht aber an die vollständigen Erwerbsnebenkosten. Gerade beim Hauskauf in Kiel, beim Wohnungskauf in Kiel oder im Kieler Umland – etwa in Kronshagen, Altenholz, Heikendorf, Molfsee oder Preetz – sollte dieser Kostenblock von Anfang an sauber mit einkalkuliert werden.

Was kostet der Notar beim Immobilienkauf in Kiel?

Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Dieses Gesetz gilt bundesweit. Ein Notar in Kiel berechnet exakt dieselben Gebühren wie ein Notar in München oder Berlin. Es gibt weder Rabatte noch Aufschläge.

Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Die reinen Notarkosten machen etwa 1,0 bis 1,5 Prozent aus, die Grundbuchgebühren nochmal rund 0,5 Prozent.

Rechenbeispiele für Immobilienkäufe in Kiel

Kaufpreis Notarkosten Grundbuchkosten Gesamt
150.000 Euro 1.800 Euro 750 Euro 2.550 Euro
250.000 Euro 2.800 Euro 1.200 Euro 4.000 Euro
350.000 Euro 3.700 Euro 1.650 Euro 5.350 Euro
500.000 Euro 5.000 Euro 2.300 Euro 7.300 Euro
750.000 Euro 7.200 Euro 3.400 Euro 10.600 Euro

Wichtig: Die Angaben sind Richtwerte. Der tatsächliche Betrag kann je nach Vertragsgestaltung abweichen. Wird eine Grundschuld für die Bank eingetragen, kommen weitere Kosten hinzu.

Woraus setzen sich die Notarkosten zusammen?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf bestehen aus mehreren Bestandteilen.

1. Die Beurkundungsgebühr
Der größte Einzelposten ist in der Regel die Beurkundung des Kaufvertrags. Für Entwurf, rechtliche Prüfung, Erläuterung und Beurkundung fällt regelmäßig eine gesetzliche Gebühr nach dem GNotKG an.

2. Die Vollzugsgebühr
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um die komplette Abwicklung, also dem Vollzug des Vertrages: Dazu gehören beispielsweise die Einholung von Genehmigungen, die Kommunikation mit Beteiligten, die Beantragung von Löschungsbewilligungen und die Stellung der Grundbuchanträge. Auch hierfür entstehen gesetzlich geregelte Gebühren, in der Regel in Form einer 0,5-fachen Gebühr.

3. Betreuungsgebühr
Hinzu kommen Gebühren für die Betreuung der Abwicklung, etwa im Zusammenhang mit Fälligkeitsmitteilungen, der Abstimmung mit Banken oder der Vorbereitung der Eigentumsumschreibung.

4. Auslagen und Umsatzsteuer
Zusätzlich berechnet der Notar Auslagen, etwa für Porto, Dokumente und Kommunikationsaufwand. Auf die Notargebühren und Auslagen fällt außerdem 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Grundbuchkosten: Was das Amtsgericht berechnet

Neben dem Notar stellt auch das Grundbuchamt Gebühren in Rechnung. Für Immobilien in Kiel ist das Amtsgericht Kiel zuständig. Zu den typischen Grundbuchkosten gehören insbesondere die Auflassungsvormerkung, die spätere Eigentumsumschreibung und bei Finanzierung die Eintragung einer Grundschuld.

Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab. Sie wird direkt nach der Beurkundung ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie noch einmal an jemand anderen verkauft oder anderweitig belastet.

Eigentumsumschreibung
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dafür berechnet das Grundbuchamt eine 1,0-fache Gebühr.

Grundschuldeintragung
Die meisten Käufer finanzieren den Immobilienkauf ganz oder teilweise über eine Bank. Die Bank verlangt eine Grundschuld im Grundbuch. Diese Eintragung verursacht zusätzliche Kosten beim Notar und beim Grundbuchamt. Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro fallen schnell 600 bis 900 Euro an.

Wichtig: Die Grundschuldeintragung ist ein häufig vergessener Kostenblock. Wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen, rechnen Sie unbedingt auch diese Gebühren mit ein.

Notarkosten bei einer Eigentumswohnung in Kiel

Beispiel: Sie kaufen eine 3-Zimmer-Wohnung in Kiel-Schreventeich für 260.000 Euro:

Kostenart Betrag (ca.)
Beurkundung Kaufvertrag (2,0-fache Gebühr) 1.680 Euro
Vollzugsgebühr (0,5-fache Gebühr) 420 Euro
Betreuungsgebühr (0,5-fache Gebühr) 420 Euro
Auslagen, Kopien, Porto ca. 80 Euro
MwSt. 19 % auf Notargebühren ca. 494 Euro
Notarkosten gesamt ca. 3.094 Euro
Grundbuchkosten gesamt ca. 1.560 Euro
Gesamtkosten Notar + Grundbuch ca. 4.654 Euro

Notarkosten sparen: Was tatsächlich möglich ist

Auf ein Notaranderkonto verzichten
Heute ist die Direktzahlung der Standard. Der Käufer überweist direkt an den Verkäufer. Ein Notaranderkonto wird nur noch in besonderen Konstellationen eingesetzt. Die Hebegebühr für das Notaranderkonto sparen Sie sich damit komplett.

Keine Extras beauftragen, die Sie nicht brauchen
Jede zusätzliche etwa zu Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerecht, kann weitere Gebühren auslösen. Deshalb sollte vorab genau geprüft werden, was tatsächlich in den Vertrag aufgenommen werden muss.

Wichtig: Sparen Sie nicht an der Beratung. Der Beurkundungstermin ist der wichtigste rechtliche Moment beim Immobilienkauf. Die Beratung ist in den Gebühren bereits enthalten. Ein Nachfragen kostet nichts extra.

So läuft der Notartermin in Kiel ab

In der Praxis einigen sich die Parteien oder ihre Berater auf einen Notar. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf und übersendet ihn vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung.

Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erläutert die Regelungen und beantwortet Fragen. Erst danach unterschreiben die Parteien. Anschließend übernimmt der Notar den weiteren Vollzug bis zur Eigentumsumschreibung.

Wie lange es von der Beurkundung bis zur Schlüsselübergabe oder bis zur endgültigen Umschreibung dauert, hängt stark vom Einzelfall ab. Bis zur Schlüsselübergabe vergehen in Kiel erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen, bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung drei bis sechs Monate.

Alle Kaufnebenkosten in Kiel auf einen Blick

Kostenart Prozent Bei 350.000 Euro
Grunderwerbsteuer 6,50 % 22.750 Euro
Notarkosten ca. 1,20 % ca. 4.200 Euro
Grundbuchkosten ca. 0,50 % ca. 1.750 Euro
Maklerprovision (Käuferseite)* bis 3,57 % bis 12.495 Euro
Nebenkosten gesamt ca. 10 bis 12 % ca. 35.000 bis 41.195 Euro

*Die Maklerprovision ist gesetzlich geregelt. Die Kosten trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat. Bei Starke Immobilien werde ich in der Regel ausschließlich von einer Seite beauftragt, sodass immer klar ist, wer die Provision zahlt.

Sie möchten eine Immobilie in Kiel kaufen? Ich berate Sie gerne und erstelle Ihnen eine individuelle Nebenkostenberechnung für Ihre Wunschimmobilie. Kostenlos und unverbindlich.

Christiane Starke | Starke Immobilien
Telefon: +49 4340 499366
E-Mail: anfrage@starke.immobilien

Häufige Fragen zu Notarkosten beim Immobilienkauf in Kiel

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf in Kiel?
Rechnen Sie mit etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Bei 300.000 Euro sind das ungefähr 4.500 bis 6.000 Euro.

Kann man die Notarkosten beim Hauskauf verhandeln?
Nein. Die Gebühren sind im GNotKG bundesweit einheitlich festgelegt. Rabatte sind gesetzlich verboten.

Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Im Kaufvertrag wird üblicherweise festgelegt, dass der Käufer die Notarkosten trägt.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, berät beide Parteien neutral, beurkundet den Vertrag und übernimmt die Abwicklung.

Sind Grundbuchkosten in den Notarkosten enthalten?
Nein, das sind zwei getrennte Posten.

Unser Tipp: Notarkosten in Kiel frühzeitig mit einplanen

Wer eine Immobilie in Kiel kaufen möchte, sollte die Notar- und Grundbuchkosten von Anfang an realistisch in die Finanzierung einbeziehen. Diese Positionen gehören zu den festen Kaufnebenkosten und sind gesetzlich geregelt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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