Immobilie an Kinder überschreiben in Kiel: Steuervorteile, Risiken und wichtige Fallstricke

Immobilie an Kinder überschreiben in Kiel: Steuervorteile, Risiken und wichtige Fallstricke

Letzte Woche saß eine Eigentümerin aus Gaarden bei mir, die seit Wochen schlecht schläft – wegen ihrer 24 Jahre alten Gasheizung und einer Schlagzeile, die sie aufgeschnappt hatte. „Muss ich jetzt sofort eine Wärmepumpe kaufen?“ war ihre erste Frage. Meine Antwort: Nein – und hier ist, warum.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, sorgt seit seiner Novelle Anfang 2024 für anhaltende Verunsicherung. In meiner täglichen Arbeit als Immobilienmaklerin in Kiel erlebe ich das fast jede Woche: Eigentümer, die mehr Druck spüren, als die Rechtslage tatsächlich verlangt. Gleichzeitig gibt es Punkte, die wirklich relevant sind – besonders für Menschen, die in Kiel kaufen, verkaufen oder sanieren möchten.

Dieser Ratgeber erklärt das GEG ohne Panikmache. Mit dem Blick auf das, was in der Praxis wirklich zählt.

Inhalt:

Immobilie an Kinder überschreiben: Wann ist das sinnvoll?

In meiner Arbeit als Immobilienmaklerin in Kiel begegne ich immer wieder Familien, die sich mit einer sehr persönlichen Frage beschäftigen: Soll das Haus oder die Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen werden?

Meistens geht es dabei nicht nur um Steuern. Es geht um Sicherheit, Familienfrieden, Verantwortung und oft auch um das gute Gefühl, Dinge rechtzeitig geregelt zu haben. Manche Eigentümer möchten ihre Kinder frühzeitig absichern. Andere möchten vermeiden, dass es später Streit unter den Erben gibt. Wieder andere fragen sich, ob sich durch eine Schenkung Erbschaftsteuer sparen lässt.

Gerade in Kiel und im Kieler Umland ist dieses Thema aktueller denn je. Viele Immobilien haben in den vergangenen Jahren erheblich an Wert gewonnen. Das Einfamilienhaus in Hassee, die Eigentumswohnung in Schreventeich, das Reihenhaus in Kiel-Wik oder das Haus in Kronshagen können heute deutlich mehr wert sein, als die Eigentümer ursprünglich vermutet hätten.

Die Überschreibung einer Immobilie an die Kinder kann eine sinnvolle Lösung sein. Sie sollte aber niemals nur aus dem Bauch heraus oder allein aus steuerlichen Gründen erfolgen. Eine Immobilie ist oft der größte Vermögenswert einer Familie. Deshalb braucht es eine saubere Planung, realistische Zahlen und gute fachliche Beratung.

Ich bin Immobilienmaklerin und keine Steuerberaterin oder Notarin. Dieser Artikel ersetzt daher keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Er soll Ihnen aber eine verständliche Orientierung geben, welche Punkte Sie vor einer Immobilienübertragung in Kiel und Umgebung kennen sollten.

Kurz gesagt: Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Immobilie kann zu Lebzeiten an Kinder übertragen werden. Dafür ist ein notarieller Vertrag erforderlich. Anschließend wird die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen.

Steuerlich kann eine solche Übertragung interessant sein, weil Kinder gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro haben. Dieser Freibetrag kann grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. (Finanztip)

Wichtig sind aber nicht nur die steuerlichen Vorteile. Eltern sollten sich absichern, zum Beispiel durch ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Außerdem sollten Rückforderungsrechte, Pflichtteilsergänzungsansprüche, mögliche Pflegekosten und die Situation mehrerer Kinder sorgfältig geprüft werden.

Was bedeutet „Immobilie überschreiben“ eigentlich?

Im Alltag wird oft von „Überschreibung“ gesprochen. Juristisch geht es meistens um eine Schenkung oder um eine vorweggenommene Erbfolge. Gemeint ist: Eine Immobilie wird bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf ein Kind oder mehrere Kinder übertragen.

Das kann ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder auch ein Grundstück sein. Anders als bei einem normalen Verkauf fließt meist kein echter Kaufpreis. Häufig behalten sich die Eltern bestimmte Rechte vor, zum Beispiel ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch.

Ganz wichtig: Eine Immobilie kann nicht einfach per Handschlag übertragen werden. Es braucht immer einen notariell beurkundeten Vertrag. Danach erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Erst dann ist die Übertragung rechtlich vollständig umgesetzt.

Für Eigentümer bedeutet das auch: Notar- und Grundbuchkosten müssen mit eingeplant werden. Je nach Immobilienwert können diese schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Warum Familien in Kiel über eine Überschreibung nachdenken

Die Gründe für eine Immobilienübertragung zu Lebzeiten sind sehr unterschiedlich.

Einige Eltern möchten ihre Kinder frühzeitig unterstützen. Andere wollen vermeiden, dass die Immobilie später Teil einer komplizierten Erbauseinandersetzung wird. Gerade wenn mehrere Kinder vorhanden sind, kann eine frühzeitige Regelung helfen, klare Verhältnisse zu schaffen.

Ein weiterer Grund ist die steuerliche Planung. Denn wenn der Wert einer Immobilie über den persönlichen Freibeträgen liegt, kann bei einer späteren Erbschaft Erbschaftsteuer anfallen. Durch eine rechtzeitig geplante Schenkung lassen sich die Freibeträge unter Umständen besser nutzen.

In Kiel spielt der gestiegene Immobilienwert dabei eine große Rolle. Ein Haus, das vor 30 oder 40 Jahren vergleichsweise günstig gekauft wurde, kann heute einen ganz anderen Verkehrswert haben. Das gilt besonders für gefragte Lagen wie Düsternbrook, Schreventeich, Brunswik, Wik, Ravensberg, Kronshagen, Heikendorf oder Laboe.

Schenkungsteuer: Welche Freibeträge gelten für Kinder?

Der wichtigste steuerliche Vorteil bei einer Schenkung an Kinder ist der persönliche Freibetrag. Kinder können von jedem Elternteil Vermögen im Wert von 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Dieser Freibetrag gilt nicht nur bei einer Erbschaft, sondern auch bei einer Schenkung. Er kann grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. (Finanztip)

Das bedeutet: Gehört eine Immobilie beiden Eltern, kann ein Kind von der Mutter 400.000 Euro und vom Vater ebenfalls 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Zusammen sind das 800.000 Euro pro Kind innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.

Gerade bei Immobilien kann das ein erheblicher Vorteil sein. Wird früh genug geplant, lassen sich Vermögenswerte unter Umständen in mehreren Schritten übertragen. Das sollte aber immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Freibeträge im Überblick

Verwandtschaftsverhältnis

Freibetrag

Ehepartner / eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder

400.000 Euro je Elternteil

Enkelkinder, wenn deren Eltern noch leben

200.000 Euro

Enkelkinder, wenn deren Eltern verstorben sind

400.000 Euro

Eltern und Großeltern

im Erbfall regelmäßig 100.000 Euro, bei Schenkung gesondert prüfen

Die Freibeträge gelten jeweils pro Schenker und pro beschenkter Person. Bei Ehepaaren kann die Gestaltung deshalb besonders wichtig sein, wenn die Immobilie beiden gehört oder wenn Vermögen zwischen den Elternteilen unterschiedlich verteilt ist.

Warum der Verkehrswert so wichtig ist

Für die Schenkungsteuer zählt nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung. Dieser Wert wird häufig als Verkehrswert bezeichnet.

Das kann für Eigentümer überraschend sein. Viele denken noch an den Kaufpreis von damals. In der steuerlichen Betrachtung zählt aber der aktuelle Wert. Eine Eigentumswohnung in Kiel-Wik, die vor vielen Jahren günstig gekauft wurde, kann heute deutlich mehr wert sein. Gleiches gilt für Einfamilienhäuser in Hassee, Elmschenhagen, Kronshagen, Altenholz oder Heikendorf.

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach bestimmten gesetzlichen Verfahren. Je nach Objektart können unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung kommen. Bei einem Einfamilienhaus ist die Betrachtung eine andere als bei einem Mehrfamilienhaus oder einer vermieteten Eigentumswohnung.

Wenn Eigentümer den Eindruck haben, dass der steuerliche Wert zu hoch angesetzt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Ob sich das lohnt, sollte immer mit dem Steuerberater besprochen werden.

Aus meiner Sicht ist eine realistische Marktwerteinschätzung vorab sehr sinnvoll. Sie ersetzt keine steuerliche Bewertung, gibt aber eine wichtige Grundlage für das Gespräch mit Steuerberater, Notar und Familie.

Nießbrauch oder Wohnrecht: So sichern sich Eltern ab

Ein sehr wichtiger Punkt bei der Überschreibung einer Immobilie ist die Absicherung der Eltern.

Wer sein Haus oder seine Wohnung an die Kinder überträgt, gibt Eigentum ab. Deshalb sollte genau geregelt werden, welche Rechte die Eltern behalten. In der Praxis geht es häufig um ein lebenslanges Wohnrecht oder um einen Nießbrauch.

Ein Wohnrecht gibt den Eltern das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen. Es ist aber deutlich enger als ein Nießbrauch.

Der Nießbrauch geht weiter. Wer sich einen Nießbrauch vorbehält, darf die Immobilie in der Regel weiter nutzen, vermieten und die Einnahmen behalten. Das kann besonders wichtig sein, wenn die Eltern später nicht mehr selbst im Haus wohnen, sondern zum Beispiel in eine kleinere Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung ziehen.

Auch steuerlich kann der Nießbrauch eine wichtige Rolle spielen. Da der Beschenkte nicht die volle freie Verfügung über die Immobilie erhält, kann der Wert der Schenkung gemindert werden. Das kann sich auf die Schenkungsteuer auswirken. Die genaue Berechnung sollte aber immer fachlich begleitet werden.

Mein Rat aus der Praxis: Eine Immobilie sollte nicht ohne ausreichende Absicherung übertragen werden. Familien verstehen sich oft gut, solange alles harmonisch läuft. Ein sauberer Vertrag ist aber gerade für die Situationen wichtig, an die man heute noch nicht denken möchte.

Achtung bei Pflichtteil und Zehnjahresfrist

Viele Familien gehen davon aus, dass eine Schenkung nach zehn Jahren vollständig „aus allem raus“ ist. So einfach ist es leider nicht immer.

Im Erbrecht kann eine Schenkung innerhalb bestimmter Fristen noch eine Rolle spielen, etwa bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Dabei wird geprüft, ob durch eine Schenkung Pflichtteilsberechtigte benachteiligt wurden.

Besonders komplex wird es, wenn sich Eltern bei der Übertragung einen Nießbrauch vorbehalten. Dann kann die bekannte Zehnjahresfrist unter Umständen nicht so einfach laufen, wie viele denken. Weil der Schenker wirtschaftlich noch erhebliche Rechte behält, muss der Einzelfall genau geprüft werden. (RUV)

Deshalb ist es wichtig, nicht nur steuerlich zu denken. Eine Überschreibung betrifft immer auch das Erbrecht. Bei mehreren Kindern, Patchworkfamilien oder bereits bestehenden Spannungen innerhalb der Familie sollte unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein erfahrener Notar eingebunden werden.

Rückforderungsrechte: Schutz für den Notfall

Bei einer gut gestalteten Immobilienübertragung sollten auch Rückforderungsrechte besprochen werden. Das klingt im ersten Moment vielleicht misstrauisch, ist aber in Wahrheit ein vernünftiges Sicherheitsnetz.

Niemand weiß, wie sich das Leben entwickelt. Was passiert, wenn das beschenkte Kind vor den Eltern verstirbt? Was passiert bei einer Insolvenz? Was passiert bei einer Scheidung? Was passiert, wenn das Kind die Immobilie ohne Zustimmung verkaufen möchte?

Solche Fälle sollten im Notarvertrag geregelt werden. Das bedeutet nicht, dass Eltern ihren Kindern nicht vertrauen. Es bedeutet nur, dass ein großer Vermögenswert nicht ohne Schutzmechanismen übertragen wird.

Gerade bei Immobilien, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden, ist diese Vorsicht sinnvoll. Das Haus in Kiel-Hassee, die Eigentumswohnung in Brunswik oder das Grundstück in Kronshagen sind nicht einfach nur Vermögen. Häufig hängen daran Lebensleistung, Erinnerungen und finanzielle Sicherheit.

Wenn mehrere Kinder vorhanden sind

Besonders sensibel wird die Überschreibung, wenn mehrere Kinder beteiligt sind.

Ein Beispiel: Ein Kind übernimmt das Elternhaus in Kiel. Die anderen Kinder erhalten zunächst nichts oder nur eine kleinere Ausgleichszahlung. Solange alle einverstanden sind, scheint das unproblematisch. Später kann daraus aber Streit entstehen.

Deshalb sollte früh geklärt werden, ob und wie Geschwister ausgeglichen werden. Denkbar sind Ausgleichszahlungen, spätere Anrechnungen auf den Erbteil oder andere Regelungen. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen nicht nur mündlich getroffen werden.

Gerade in Familien ist der Satz „Das regeln wir später schon fair“ gut gemeint, aber oft gefährlich. Was heute selbstverständlich erscheint, kann in zehn oder zwanzig Jahren ganz anders bewertet werden.

Mein persönlicher Rat: Sprechen Sie frühzeitig offen mit allen Beteiligten. Nicht jedes Detail muss am Familientisch entschieden werden. Aber Transparenz hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Immobilie überschreiben und später Pflegefall: Was viele unterschätzen

Ein Punkt, der in Gesprächen oft zu spät angesprochen wird, ist die mögliche Pflegebedürftigkeit.

Wenn Eltern ihre Immobilie an die Kinder überschreiben und später Pflegekosten nicht selbst tragen können, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob in den vergangenen zehn Jahren Vermögen verschenkt wurde. In solchen Fällen kann eine Rückforderung der Schenkung oder ein Wertersatzanspruch im Raum stehen. (RUV)

Das bedeutet nicht, dass jede Schenkung automatisch problematisch ist. Aber es zeigt, dass eine Überschreibung immer auch mit Blick auf die eigene Versorgung im Alter durchdacht werden sollte.

Wer sein Haus vollständig überträgt, sollte sich fragen:

Habe ich genug eigenes Vermögen für meinen Lebensunterhalt?
Was passiert, wenn ich später Pflege benötige?
Reichen Rente, Rücklagen und mögliche Mieteinnahmen aus?
Soll ein Nießbrauch vereinbart werden?
Soll ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle aufgenommen werden?

Gerade bei älteren Eigentümern in Kiel und Umgebung ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn die Immobilie ist oft der größte Vermögenswert. Wird sie übertragen, muss trotzdem die eigene finanzielle Sicherheit erhalten bleiben.

Was passiert mit Darlehen und Grundschulden?

Nicht jede Immobilie ist lastenfrei. Häufig sind noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Manchmal bestehen auch noch laufende Darlehen.

Vor einer Überschreibung muss deshalb geklärt werden, was mit diesen Belastungen passiert. Wird ein Darlehen übernommen? Muss die Bank zustimmen? Soll eine alte Grundschuld gelöscht werden? Bleibt sie bestehen? Wird sie noch benötigt?

Gerade bei älteren Immobilien finden sich im Grundbuch manchmal Eintragungen, die längst erledigt scheinen, aber formal noch bestehen. Das kann die Übertragung verzögern oder zusätzliche Abstimmungen erforderlich machen.

Deshalb sollte vor dem Notartermin ein aktueller Grundbuchauszug geprüft werden. Auch bestehende Darlehensverträge sollten nicht erst kurz vor der Beurkundung angesehen werden.

Muss Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Bei einer Schenkung zwischen Eltern und Kindern fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an. Übertragungen in gerader Linie, also etwa zwischen Eltern und Kindern, sind regelmäßig von der Grunderwerbsteuer befreit.

Trotzdem sollte man auch hier nicht zu pauschal denken. Bei gemischten Gestaltungen, übernommenen Darlehen, Gegenleistungen oder besonderen Familienkonstellationen sollte die steuerliche Einordnung immer geprüft werden.

Für viele Familien ist die fehlende Grunderwerbsteuer ein praktischer Vorteil gegenüber einem normalen Verkauf innerhalb der Familie. Entscheidend bleibt aber die saubere Gestaltung.

Der praktische Ablauf einer Immobilienüberschreibung

Eine gut vorbereitete Überschreibung braucht Zeit. Aus meiner Erfahrung ist es sinnvoll, nicht erst dann zu starten, wenn bereits Druck besteht.

Der Ablauf sieht häufig so aus:

Schritt

Inhalt

1. Ziel klären

Warum soll die Immobilie übertragen werden? Steuer, Nachfolge, Familienfrieden oder Absicherung?

2. Immobilienwert einschätzen

Realistische Marktwerteinschätzung als Grundlage für weitere Gespräche

3. Familie einbeziehen

Bei mehreren Kindern frühzeitig über faire Lösungen sprechen

4. Steuerliche Beratung

Freibeträge, Schenkungsteuer, Nießbrauch und Pflegefall prüfen

5. Rechtliche Beratung

Notarvertrag, Rückforderungsrechte, Wohnrecht oder Nießbrauch gestalten

6. Vertragsentwurf prüfen

Entwurf in Ruhe lesen und offene Fragen klären

7. Beurkundung

Notartermin mit allen Beteiligten

8. Grundbuch und Finanzamt

Eintragung im Grundbuch und steuerliche Abwicklung

Zwischen der ersten Überlegung und der endgültigen Eintragung im Grundbuch können mehrere Monate vergehen. Das ist normal und sollte eingeplant werden.

Häufige Fehler bei der Überschreibung an Kinder

Aus meiner Sicht entstehen Probleme oft nicht, weil Familien schlechte Absichten haben. Sie entstehen, weil wichtige Punkte nicht früh genug bedacht werden.

Typische Fehler sind:

  • Die Immobilie wird ohne realistische Bewertung übertragen.
  • Eltern behalten sich kein ausreichendes Wohnrecht oder keinen Nießbrauch vor.
  • Mehrere Kinder werden nicht transparent einbezogen.
  • Rückforderungsrechte werden vergessen.
  • Pflegebedürftigkeit und Sozialamt werden nicht mitgedacht.
  • Bestehende Darlehen und Grundschulden werden zu spät geprüft.
  • Die Entscheidung wird nur aus steuerlichen Gründen getroffen.
  • Mündliche Familienabsprachen werden nicht sauber dokumentiert.

Eine gute Überschreibung ist keine schnelle Formalität. Sie ist eine wichtige Vermögens- und Familienentscheidung.

Überschreiben oder verkaufen?

Nicht immer ist die Überschreibung die beste Lösung. Manchmal ist ein Verkauf sinnvoller. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eltern Liquidität benötigen, wenn kein Kind die Immobilie langfristig halten möchte oder wenn mehrere Kinder gleichmäßig am Vermögen beteiligt werden sollen.

In anderen Fällen kann eine teilweise Übertragung sinnvoll sein. Oder eine Kombination aus Schenkung, Nießbrauch, späterem Verkauf und Ausgleichszahlungen.

Gerade bei Immobilien in Kiel und im Kieler Umland lohnt es sich, zuerst den Marktwert realistisch einzuschätzen. Erst wenn klar ist, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat, können Steuerberater, Notar und Familie sinnvoll planen.

Häufige Fragen zur Immobilienüberschreibung an Kinder

Kinder können den Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil grundsätzlich alle zehn Jahre erneut nutzen. Bei zwei Elternteilen sind damit bis zu 800.000 Euro je Kind innerhalb eines Zehnjahreszeitraums möglich. (Finanztip)

Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Wert der Immobilie und der konkreten Gestaltung. Als grobe Orientierung werden in der Praxis häufig rund 1,5 bis 2 Prozent des Immobilienwertes genannt. Die genaue Berechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren.

Ja, wenn dies im Notarvertrag ausdrücklich geregelt wird. Häufig geschieht das über ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Ohne eine solche Regelung sollten Eltern ihre Immobilie nicht leichtfertig übertragen.

Das hängt vom Ziel ab. Ein Wohnrecht erlaubt in der Regel nur die eigene Nutzung. Ein Nießbrauch ist weitergehend und kann auch die Vermietung sowie den Bezug der Mieteinnahmen ermöglichen. Welche Lösung sinnvoller ist, sollte mit dem Notar und Steuerberater abgestimmt werden.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ohne vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte oder besondere gesetzliche Gründe lässt sich eine Schenkung nicht einfach zurückholen. Deshalb ist die Gestaltung des Notarvertrags so wichtig.

Bei Schenkungen zwischen Eltern und Kindern fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an. Bei komplexeren Gestaltungen, übernommenen Darlehen oder Gegenleistungen sollte die steuerliche Prüfung aber immer durch Fachleute erfolgen.

Wenn Sozialleistungen für Pflegekosten benötigt werden, kann eine frühere Schenkung innerhalb bestimmter Fristen relevant werden. Häufig wird dabei auf einen Zeitraum von zehn Jahren geschaut. Deshalb sollte die eigene Versorgung im Alter vor jeder Übertragung sorgfältig geprüft werden.

Nicht automatisch. Eine Überschreibung regelt die Eigentumsübertragung schon zu Lebzeiten. Ein Testament regelt dagegen die Nachfolge nach dem Tod. Welche Lösung besser passt, hängt von Vermögen, Familienstruktur, steuerlichen Fragen und persönlichen Zielen ab.

Ja, eine realistische Bewertung ist sehr empfehlenswert. Sie hilft, den steuerlichen Rahmen, mögliche Ausgleichszahlungen und die familiäre Planung besser einzuschätzen. Für die steuerliche Bewertung gelten eigene Regeln, aber eine Marktwerteinschätzung ist eine wertvolle Grundlage.

Mein Rat aus der Praxis

Eine Immobilie an die Kinder zu überschreiben, kann eine sehr gute Entscheidung sein. Sie kann Steuern sparen, Klarheit schaffen und spätere Streitigkeiten vermeiden. Sie kann aber auch neue Probleme auslösen, wenn sie nicht sorgfältig geplant wird.

Deshalb rate ich Eigentümern in Kiel und Umgebung: Nehmen Sie sich Zeit. Sprechen Sie offen mit Ihrer Familie. Holen Sie frühzeitig steuerlichen und rechtlichen Rat ein. Und klären Sie zunächst den realistischen Wert Ihrer Immobilie.

Denn erst wenn klar ist, welchen Wert das Haus, die Wohnung oder das Grundstück tatsächlich hat, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob eine Überschreibung, ein Verkauf oder eine andere Lösung der richtige Weg ist.

Sie überlegen, Ihre Immobilie in Kiel oder im Kieler Umland an Ihre Kinder zu übertragen? Gerne unterstütze ich Sie mit einer fundierten Marktwert-Einschätzung als Grundlage für Ihre weiteren Gespräche mit Steuerberater, Notar und Familie.

Christiane Starke
Starke Immobilien
Immobilienmaklerin IVD in Kiel und Umgebung
Telefon: +49 4340 499366
E-Mail: anfrage@starke.immobilien
Web: https://starke.immobilien

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die konkrete Gestaltung einer Immobilienübertragung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

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