Was das Heizungsgesetz für Eigentümer wirklich bedeutet

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Letzte Woche saß eine Eigentümerin aus Gaarden bei mir, die seit Wochen schlecht schläft – wegen ihrer 24 Jahre alten Gasheizung und einer Schlagzeile, die sie aufgeschnappt hatte. „Muss ich jetzt sofort eine Wärmepumpe kaufen?“ war ihre erste Frage. Meine Antwort: Nein – und hier ist, warum.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, sorgt seit seiner Novelle Anfang 2024 für anhaltende Verunsicherung. In meiner täglichen Arbeit als Immobilienmaklerin in Kiel erlebe ich das fast jede Woche: Eigentümer, die mehr Druck spüren, als die Rechtslage tatsächlich verlangt. Gleichzeitig gibt es Punkte, die wirklich relevant sind – besonders für Menschen, die in Kiel kaufen, verkaufen oder sanieren möchten.

Dieser Ratgeber erklärt das GEG ohne Panikmache. Mit dem Blick auf das, was in der Praxis wirklich zählt.

Inhalt:

Was ist das GEG überhaupt?

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen in Deutschland. Die Novelle, die im Volksmund als Heizungsgesetz bezeichnet wird, gilt seit dem 1. Januar 2024. Der zentrale Satz lautet:

Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen aber weiter betrieben werden.

Genau dieser Unterschied geht in vielen Medienberichten unter – und ist der Grund, warum so viele Eigentümer unnötig beunruhigt sind.

Was gilt in Kiel ab dem 1. Juli 2026?

Für Eigentümer in Kiel ist ein Datum zentral: der 1. Juli 2026. Ab diesem Zeitpunkt greift die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden – und zwar gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung der Stadt Kiel.

Für das Kieler Umland – Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern wie Kronshagen, Altenholz, Heikendorf, Molfsee oder Preetz – gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.

Kiel hat dabei einen echten Vorteil: Die kommunale Wärmeplanung liegt bereits vor. Eigentümer können konkret nachlesen, ob ihr Quartier für ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob eine individuelle Lösung am Gebäude sinnvoller erscheint. Das ist in vielen anderen Kommunen noch nicht der Fall.

Mein Rat aus der Praxis: Wer in Kiel ein Haus kauft, verkauft oder modernisieren möchte, sollte die Heizungsfrage genauso ernst nehmen wie den Dachzustand oder die Fenster – nicht weil sofort Zwang besteht, sondern weil Käufer und Eigentümer das Thema heute deutlich bewusster bewerten.

Müssen bestehende Heizungen jetzt ausgetauscht werden?

Nein. Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Reparaturen bleiben möglich. Das GEG schreibt keinen pauschalen Austausch vor.

Relevant wird das Gesetz vor allem, wenn eine Heizung neu eingebaut wird. Bis zum 30. Juni 2026 können in Kiel im Bestand unter bestimmten Voraussetzungen noch Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen – allerdings nur nach einer verpflichtenden Beratung. Diese soll Eigentümer über wirtschaftliche Risiken informieren, zum Beispiel steigende CO₂-Abgaben oder perspektivisch teureres Gas.

Die oft übersehene Austauschpflicht für alte Heizkessel

Neben der 65-Prozent-Regel gibt es einen zweiten Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird: die Austauschpflicht für bestimmte alte Konstanttemperaturkessel, die seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind.

Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt eine wichtige Ausnahme: Wer seit dem 1. Februar 2002 durchgehend selbst im Haus wohnt, ist in der Regel befreit. Wechselt jedoch die Eigentümerschaft – durch Kauf oder Erbschaft – kann die Pflicht auf den neuen Eigentümer übergehen. Er hat dann zwei Jahre Zeit, den betroffenen Kessel außer Betrieb zu nehmen.

Beim Hauskauf in Kiel und im Umland: Bitte vor dem Kauf prüfen, ob ein Konstanttemperaturkessel mit mehr als 30 Betriebsjahren verbaut ist. Das wird nach dem Kauf schnell zu einem konkreten Investitionspunkt – und spielt regelmäßig in Preisverhandlungen eine Rolle.

Welche Heizungen kommen in Kiel typischerweise infrage?

Das GEG ist technologieoffen – es schreibt keine einzelne Heizart vor. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Gebäude ab. Hier ein Überblick:

Heizungsart

Geeignet für …

Wärmepumpe (Luft/Wasser, Erdwärme)

Die meisten Einfamilien- und Reihenhäuser in Kiel, Kronshagen, Altenholz, Molfsee. Bei Altbauten oft mit Dämmung kombinieren.

Anschluss an Wärmenetz (Fernwärme)

Quartiere mit bestehendem oder ggf. geplantem Fernwärmenetz – laut Wärmeplanung der Stadt Kiel teils Innenstadt, Fördebereich.

Hybridheizung

Sanierungsbedürftige Altbauten: Kombination aus Wärmepumpe und Spitzenlast-Gaskessel als Übergangslösung.

Pelletheizung (Biomasse)

Häuser mit ausreichendem Lagerplatz für Pellets und passender Infrastruktur.

Stromdirektheizung

Sehr gut gedämmte Gebäude mit geringem Wärmebedarf – eher die Ausnahme.

Solarthermie

Fast immer nur als Ergänzung, nicht als alleinige Heizlösung.

Meine Einschätzung: In vielen Einfamilienhäusern in Kiel ist die Wärmepumpe das naheliegende Thema. In dichter bebauten Kieler Lagen kann ein Fernwärmeanschluss wirtschaftlich attraktiver sein – oft günstiger, als Eigentümer vermuten. In unsanierten Altbauten ist zuerst eine ehrliche Bestandsaufnahme nötig, bevor man sich auf eine Technik festlegt.

Baujahr, Gebäudezustand, Heizlast, Grundstückssituation und die kommunale Wärmeplanung in Kiel gehören immer zusammen betrachtet. Wer das unter Zeitdruck entscheidet, macht häufig teurere Fehler als nötig.

GEG und Immobilienverkauf in Kiel: Was Verkäufer wissen sollten

Das Heizungsgesetz ist beim Immobilienverkauf längst ein echtes Gesprächsthema. Kaufinteressenten fragen heute systematisch nach dem energetischen Zustand – und kalkulieren anstehende Investitionen bewusst in ihre Preisvorstellung ein.

Eine alte Heizung macht ein Haus nicht unverkäuflich. Aber sie wird fast immer Teil der Verhandlung. In meiner Praxis erlebe ich regelmäßig, dass gut vorbereitete Verkäufer hier klare Vorteile haben:

  • Sie wissen, wie alt die Anlage wirklich ist und ob eine Austauschpflicht im Raum steht.
  • Sie können einordnen, in welcher Versorgungszone laut Kieler Wärmeplanung das Objekt liegt.
  • Sie können realistisch benennen, welche Investitionen mittelfristig anfallen dürften.

Mein persönlicher Eindruck aus der Praxis: Nicht die alte Heizung allein ist das Problem – sondern Unsicherheit. Wer die Ausgangslage kennt und transparent kommuniziert, verhandelt fast immer ruhiger und am Ende erfolgreicher.

Was kostet ein Heizungstausch in Kiel ungefähr?

Die Kosten schwanken je nach Gebäude, Baujahr und technischem Aufwand erheblich. Die folgenden Richtwerte basieren auf Angeboten und Projekten, die mir Kieler Eigentümer in den Jahren 2024 und 2025 vorgelegt haben:

Maßnahme

Richtwert inkl. Einbau

Luft-Wasser-Wärmepumpe

ca. 22.000 – 28.000 €

Erdwärmepumpe (mit Bohrung)

ca. 28.000 – 35.000 €

Fernwärmeanschluss

ca. 8.000 – 15.000 € (je nach Lage)

Pelletheizung

ca. 25.000 – 35.000 €

Neue Gasbrennwertheizung (bis 30.06.2026)

ca. 10.000 – 15.000 €

Wichtig: Diese Zahlen beinhalten keine Begleitmaßnahmen – etwa Dämmung, neue Heizkörper, hydraulischer Abgleich oder Elektroarbeiten. Bei Altbauten kommen diese Positionen häufig dazu.

Auf der anderen Seite stehen die Fördermittel: Die KfW weist aktuell darauf hin, dass für Eigentümer bestehender Wohngebäude bei klimafreundlichen Heizungen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich sind. Gleichzeitig steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel – wer plant, sollte nicht zu lange warten.

GEG und vermietete Immobilien in Kiel

Technisch gelten die Vorgaben des GEG auch für vermietete Objekte. Wirtschaftlich ist die Lage für Vermieter aber oft komplexer: Modernisierung, Umlage, Mietverhältnis und langfristige Strategie müssen zusammen gedacht werden.

Wer mehrere Wohnungen oder ein Mehrfamilienhaus in Kiel besitzt, sollte den Heizungstausch nicht isoliert betrachten. In der Praxis lohnt es sich fast immer, den energetischen Zustand des Gesamtgebäudes mitzudenken – das schützt vor Fehlinvestitionen und ermöglicht, Maßnahmen sinnvoll zu staffeln.

Häufige Fragen zum GEG in Kiel

Nein. Funktionierende Bestandsheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Reparaturen sind erlaubt. Relevant wird das Gesetz erst beim Einbau einer neuen Heizung.
Nein. Das GEG ist technologieoffen. Es gibt mehrere Heizlösungen, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Die Wärmepumpe ist eine davon – aber nicht die einzige.
Bei einer funktionierenden Bestandsheizung zunächst oft nichts Konkretes. Das Thema wird relevant beim Heizungstausch, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sowie bei bestimmten Heizkesseln mit Austauschpflicht.
Nein, einen pauschalen Zwang gibt es nicht. Alter und Zustand der Heizung beeinflussen aber regelmäßig die Preisverhandlung. Gut vorbereitet geht man souveräner in ein Verkaufsgespräch.
Eine wichtige. Sie zeigt, wo Wärmenetze ausgebaut werden sollen und wo individuelle Lösungen am Gebäude eher sinnvoll sind. Vor jeder größeren Heizungsinvestition in Kiel sollte diese Planung einbezogen werden.
Seit 2024 ist die Heizungsförderung (BEG) bei der KfW angesiedelt. Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser können je nach Konstellation eine Grundförderung von 30 Prozent sowie mehrere Boni erhalten – zusammen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie in meinem Ratgeber zur KfW-Förderung 2026.

Mein Rat aus der Praxis: Ruhig bleiben und sauber planen

Das Heizungsgesetz ist kein Grund für hektische Entscheidungen. Wer in Kiel eine Bestandsimmobilie besitzt, muss nicht automatisch sofort handeln. Wer jedoch kaufen, verkaufen, sanieren oder eine Heizung ersetzen möchte, sollte das Thema jetzt sauber einordnen – bevor es zeitkritisch wird.

Kiel bietet dabei einen echten Vorteil: Die kommunale Wärmeplanung liegt bereits vor. Das schafft mehr Orientierung als in vielen anderen Kommunen. Am Ende geht es nicht um Panik, sondern um eine gute Vorbereitung.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich das GEG konkret auf Ihre Immobilie in Kiel oder im Kieler Umland auswirkt, lasse ich Ihre Ausgangslage gerne mit in die Überlegungen einfließen – vor einem Verkauf, einem Kauf oder einer geplanten Sanierung.

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