Eigentumswohnung verkaufen in Kiel & Umland: Brauchen Sie die Zustimmung der WEG?

Moderne Wohnsiedlung mit Einfamilienhäusern und grünen Vorgärten bei Sonnenschein

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie über ihre Eigentumswohnung frei verfügen können, insbesondere darüber, an wen sie verkaufen. Grundsätzlich stimmt das, allerdings mit Einschränkungen: Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, muss unter Umständen die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen.
Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Wohnungseigentumsgesetz).

Gerade beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Kiel oder im Kieler Umland tauchen dazu häufig Fragen auf. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und wann Ihre Nachbarn tatsächlich mitentscheiden dürfen.

Wann andere Eigentümer beim Wohnungsverkauf mitreden dürfen

Ein Mitspracherecht der Eigentümergemeinschaft besteht nicht automatisch. Es greift nur dann, wenn bestimmte

Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Zustimmungspflicht wurde in der Gemeinschaftsordnung vereinbart

  • Sie ist im Grundbuch eingetragen

  • Die Regelung ist rechtlich wirksam

Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, können Sie Ihre Wohnung in der Regel ohne Zustimmung verkaufen.

Praxis-Tipp:
Wenn Sie planen, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, prüfen Sie frühzeitig die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung oder lassen Sie diese von einem Experten bewerten. So lassen sich spätere Verzögerungen im Verkaufsprozess vermeiden.

Ablehnung eines Käufers: Nur mit wichtigem Grund möglich

Selbst wenn eine Zustimmung erforderlich ist, bedeutet das nicht, dass andere Eigentümer beliebig ablehnen dürfen.

Eine Verweigerung muss sachlich begründet sein — beispielsweise bei:

  • begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit

  • zu erwartenden erheblichen Störungen des Gemeinschaftsfriedens

  • rechtlich relevanten Risiken für die Gemeinschaft

Persönliche Antipathie oder subjektive Einschätzungen sind keine ausreichende Grundlage. Zudem wird eine Entscheidung in der Regel durch die Mehrheit der Eigentümer oder durch die beauftragte Hausverwaltung getroffen — nicht durch einzelne Nachbarn.

Wichtig:
Fehlt die erforderliche Zustimmung, kann selbst ein unterschriebener Kaufvertrag unwirksam werden. Deshalb empfiehlt sich bei Unsicherheiten juristische Beratung.

Warum ein Immobilienmakler beim Verkauf sinnvoll ist

Der Verkauf einer Eigentumswohnung — insbesondere innerhalb einer WEG — bringt rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich.

Eine professionelle Begleitung unterstützt dabei unter anderem durch:

  • Prüfung der rechtlichen Ausgangssituation

  • Marktgerechte Wertermittlung im Raum Kiel

  • Vorauswahl solventer Interessenten

  • Abstimmung mit Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft

  • Strukturierte Verkaufsabwicklung bis zum Notartermin

Gerade im regionalen Immobilienmarkt rund um Kiel kann professionelle Unterstützung häufig zu einem schnelleren Verkauf und besseren Verkaufspreis führen.


Unterstützung beim Wohnungsverkauf in Kiel und der Region

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung in Kiel oder dem Kieler Umland verkaufen möchten, begleitet Sie starke.immobilien strukturiert durch den gesamten Prozess , von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.

Wir unterstützen Eigentümer unter anderem bei:

  • Bewertung Ihrer Immobilie

  • Vorbereitung der Verkaufsunterlagen

  • Käuferprüfung und Vermarktung

  • Kommunikation mit Verwaltung und WEG

  • Koordination aller Verkaufsschritte

Nehmen Sie gern Kontakt auf — wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

https://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

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