Erbschaftssteuer bei Immobilien: Was Erben in Kiel wissen sollten

Erbschaftssteuer bei Immobilien

Wer eine Immobilie erbt, hat oft erst einmal viele Fragen. Muss ich Erbschaftssteuer zahlen? Wie bewertet das Finanzamt das Haus oder die Wohnung? Was passiert, wenn mehrere Personen erben? Und was ist, wenn ich die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern verkaufen möchte?

Gerade bei Immobilien in Kiel und Umgebung ist eine erste Einordnung wichtig. Eine Eigentumswohnung in Schreventeich, ein Reihenhaus in Elmschenhagen, ein Einfamilienhaus in Suchsdorf oder ein Haus im Umland von Kronshagen, Melsdorf, Altenholz oder Molfsee können sehr unterschiedliche Werte haben. Entscheidend ist nicht der frühere Kaufpreis, sondern der Wert, der heute angesetzt wird.

In vielen Fällen fällt weniger Erbschaftssteuer an, als zunächst befürchtet wird. Manchmal entsteht auch gar keine Steuer. Das hängt vor allem davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zur verstorbenen Person standen, welchen Wert die Immobilie hat und ob bestimmte Befreiungen greifen können.

Wichtig ist mir an dieser Stelle: Dieser Beitrag ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er soll Ihnen eine erste Orientierung geben und typische Fragen verständlich einordnen. Für die konkrete steuerliche Bewertung Ihres Erbfalls wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar.

Als Immobilienmaklerin kann ich Sie vor allem bei einer anderen wichtigen Frage unterstützen: Welchen realistischen Marktwert hat die geerbte Immobilie heute – und welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie verkaufen möchten?

Inhalt:

Kurz gesagt: Wann kann Erbschaftssteuer bei einer Immobilie eine Rolle spielen?

Erbschaftssteuer kann dann relevant werden, wenn der Wert der geerbten Immobilie zusammen mit weiterem Vermögen über dem persönlichen Freibetrag liegt.

Kinder haben zum Beispiel einen höheren Freibetrag als Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht verheiratete Lebenspartner. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls einen eigenen Freibetrag.

Zusätzlich kann es bei selbst genutzten Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das sogenannte Familienheim geben. Ob diese im Einzelfall greift, sollte unbedingt steuerlich geprüft werden.

Für Sie als Erbe ist deshalb wichtig, zunächst drei Dinge zu klären:

Wer erbt die Immobilie?

Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden?

Die Freibeträge: Wer wie viel steuerfrei erben kann

Bevor Erbschaftssteuer entstehen kann, wird ein persönlicher Freibetrag berücksichtigt. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person war, desto höher ist dieser Freibetrag.

Nach aktuellem Stand gelten unter anderem folgende Freibeträge:

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro je Kind

Enkel, wenn die Eltern noch leben: 200.000 Euro

Eltern und Großeltern bei Erbschaft: 100.000 Euro

Geschwister, Nichten, Neffen, nicht verheiratete Lebenspartner und sonstige Personen: 20.000 Euro

Wichtig ist: Diese Freibeträge gelten nicht nur für die Immobilie allein, sondern für den gesamten Erwerb. Wenn also zusätzlich Bankguthaben, Wertpapiere, Hausrat oder weiteres Vermögen vererbt werden, wird dies mitgerechnet.

Ein Punkt, der in Familien häufig übersehen wird: Der Freibetrag gilt pro Person. Erben also zwei Kinder gemeinsam ein Haus, bringt jedes Kind seinen eigenen Freibetrag mit. Das kann die steuerliche Betrachtung deutlich verändern.

Besonders wichtig für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare sollten beim Thema Erbe besonders aufmerksam sein. Ein Lebenspartner ohne Trauschein wird steuerlich nicht wie ein Ehepartner behandelt.

Das bedeutet: Der Freibetrag ist deutlich niedriger, und auch die Steuerklasse ist ungünstiger. Wer also gemeinsam eine Wohnung in Schreventeich, ein Haus in Suchsdorf oder eine Immobilie im Kieler Umland besitzt, sollte dieses Thema nicht aufschieben.

Hier geht es nicht darum, Angst zu machen. Aber gerade bei gemeinsam genutztem Wohneigentum kann fehlende Vorsorge später zu erheblichen Belastungen führen. Deshalb sollte eine solche Konstellation frühzeitig mit Notar, Steuerberater oder Fachanwalt besprochen werden.

Steuerklassen und Steuersätze: Warum der Verwandtschaftsgrad wichtig ist

Nur der Betrag, der nach Abzug des persönlichen Freibetrags übrig bleibt, kann steuerpflichtig sein. Wie hoch die Steuer ausfallen kann, hängt von der Steuerklasse und von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab.

Diese Steuerklasse hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gehören zur günstigsten Steuerklasse. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen werden steuerlich ungünstiger behandelt.

Daran sieht man: Nicht allein der Immobilienwert entscheidet. Entscheidend ist auch, wer die Immobilie erbt.

Dieselbe Immobilie kann für ein Kind steuerlich unproblematisch sein, während sie für eine Nichte, einen Neffen oder einen nicht verheirateten Partner eine deutlich höhere Belastung auslösen kann.

Wie das Finanzamt eine geerbte Immobilie bewertet

Bei einer geerbten Immobilie stellt sich schnell die Frage: Welchen Wert hat das Haus oder die Wohnung eigentlich?

Das Finanzamt orientiert sich dabei nicht am früheren Kaufpreis und auch nicht daran, was die Familie gefühlt für angemessen hält. Maßgeblich ist der Wert der Immobilie zum relevanten Zeitpunkt.

Für die Bewertung gibt es verschiedene Verfahren. Vereinfacht gesagt kommen je nach Objektart unterschiedliche Bewertungswege in Betracht.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird häufig bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, wenn ausreichend vergleichbare Verkäufe vorliegen.

Dabei wird geschaut, welche Preise für ähnliche Immobilien in vergleichbarer Lage erzielt wurden.

Bei einem Reihenhaus in Kiel-Elmschenhagen können also andere Reihenhäuser in ähnlicher Lage eine Rolle spielen. Bei einer Eigentumswohnung in der Wik oder am Südfriedhof sind wiederum vergleichbare Wohnungen entscheidend.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Immobilien genutzt. Hier stehen die Mieteinnahmen und die nachhaltige Ertragskraft im Vordergrund.

Das kann zum Beispiel bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus, einem Wohn- und Geschäftshaus oder einer Kapitalanlage relevant sein.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren kommt häufig dann zum Einsatz, wenn es keine ausreichenden Vergleichswerte gibt. Dabei werden unter anderem Bodenwert, Gebäudeherstellungskosten und Alterswertminderung berücksichtigt.

Dies kann zum Beispiel bei besonderen Einfamilienhäusern, individuellen Bauweisen oder außergewöhnlichen Objekten eine Rolle spielen.

Wenn der Finanzamtswert zu hoch erscheint

In der Praxis kann es vorkommen, dass der angesetzte Wert aus Sicht der Erben zu hoch erscheint. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Haus sanierungsbedürftig ist, einen schwierigen Grundriss hat, Belastungen bestehen oder die Lage nicht so stark ist, wie es auf dem Papier wirkt.

Wichtig ist hier die saubere Trennung:

Eine Marktwerteinschätzung durch einen ortskundigen Makler kann Ihnen helfen, den angesetzten Wert besser einzuordnen und ein Gefühl für den realistischen Verkaufspreis zu bekommen.

Ein offizieller Nachweis gegenüber dem Finanzamt erfordert jedoch in der Regel ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen entsprechenden Sachverständigen.

Als Maklerin kann ich also keine steuerliche Bewertung ersetzen. Ich kann aber dabei helfen, den Immobilienmarkt realistisch einzuschätzen und zu klären, ob der angesetzte Wert zur tatsächlichen Marktsituation passt.

Gerade bei geerbten Immobilien in Kiel und Umgebung ist diese Einordnung oft hilfreich, bevor weitere Schritte entschieden werden.

Die Familienheim-Regelung: Wenn Selbstnutzung eine Rolle spielt

Bei selbst genutzten Immobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung für das sogenannte Familienheim in Betracht kommen.

Vereinfacht gesagt geht es darum, dass ein Ehepartner oder ein Kind die geerbte Immobilie selbst bewohnt und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.

Bei Ehepartnern kann die Regelung großzügiger sein. Bei Kindern gibt es zusätzliche Grenzen, unter anderem im Hinblick auf die Wohnfläche. Außerdem kommt es darauf an, dass die Immobilie selbst genutzt wird und bestimmte Fristen eingehalten werden.

Wichtig: Ob diese Befreiung in Ihrem konkreten Fall greift, sollte immer steuerlich geprüft werden. Hier können Details entscheidend sein.

Wenn Sie also ein Haus in Kiel-Wik, Hassee, Suchsdorf oder im Umland erben und überlegen, ob Sie selbst einziehen, vermieten oder verkaufen möchten, sollten Sie diese Frage frühzeitig mit einem Steuerberater oder Fachanwalt besprechen.

Beispiel: Ein geerbtes Reihenhaus in Kiel

Ein Beispiel macht das Thema verständlicher.

Eine Tochter erbt von ihrem Vater ein Reihenhaus in Kiel-Elmschenhagen. Der angesetzte Immobilienwert liegt bei 450.000 Euro. Die Tochter zieht nicht selbst ein, sondern möchte die Immobilie verkaufen.

Der persönliche Freibetrag für ein Kind beträgt 400.000 Euro. Damit bleibt rechnerisch ein Betrag von 50.000 Euro, der steuerlich relevant sein kann.

Bei einem Kind fällt dieser Betrag in eine günstige Steuerklasse. Die Steuer kann dadurch deutlich niedriger ausfallen, als viele zunächst erwarten.

Würde dieselbe Immobilie dagegen an eine weiter entfernte Person gehen, könnte die steuerliche Belastung deutlich höher sein, weil Freibetrag und Steuerklasse ungünstiger sind.

Dieses Beispiel ersetzt keine Einzelfallprüfung. Es zeigt aber, warum der Verwandtschaftsgrad, der Immobilienwert und die persönliche Situation zusammen betrachtet werden müssen.

Warum Familien das Thema rechtzeitig besprechen sollten

Viele Familien sprechen über Erbschaft, Immobilien und Vermögensübertragung erst dann, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Verständlich ist das, einfach ist es später aber oft nicht.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann schnell eine Erbengemeinschaft entstehen. Dann müssen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden: Soll die Immobilie verkauft werden? Möchte ein Erbe sie übernehmen? Wird vermietet? Muss saniert werden? Wer trägt laufende Kosten?

Je früher solche Fragen geordnet werden, desto besser.

Eine mögliche Gestaltung kann die Übertragung zu Lebzeiten sein. Auch Nießbrauch, Wohnrechte oder gestaffelte Übertragungen können in Familien eine Rolle spielen. Solche Entscheidungen gehören jedoch immer in die Beratung durch Notar, Steuerberater oder Fachanwalt.

Aus meiner Maklerpraxis kann ich nur sagen: Für die Immobilie selbst ist es sehr hilfreich, frühzeitig Klarheit über Wert, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten zu bekommen. Denn ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist, hängt stark vom Objekt und vom Markt ab.

Was Sie nach dem Erbfall konkret tun sollten

Erst einmal gilt: keine Hektik.

Nach einem Erbfall stehen viele organisatorische und persönliche Themen gleichzeitig im Raum. Trotzdem ist es sinnvoll, Schritt für Schritt vorzugehen.

Aus Immobiliensicht sollten Sie zunächst klären:

Wer ist Erbe oder Miterbe?

Gibt es ein Testament oder einen Erbschein?

Besteht eine Erbengemeinschaft?

Wird die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder steht sie leer?

Gibt es laufende Kosten, Darlehen oder Instandhaltungsbedarf?

Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen?

Soll die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft werden?

Bevor vorschnell verkauft, vermietet oder renoviert wird, sollte die Gesamtsituation geordnet werden.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind, ist eine neutrale Bewertung der Immobilie oft besonders hilfreich. Sie schafft eine Grundlage für Gespräche und kann Streit vermeiden.

Wenn eine geerbte Immobilie verkauft werden soll

Nicht jede geerbte Immobilie passt zur eigenen Lebenssituation. Manchmal wohnen die Erben weit entfernt. Manchmal ist das Haus zu groß, sanierungsbedürftig oder emotional schwer zu halten. Manchmal gibt es mehrere Erben, und ein Verkauf ist die klarste Lösung.

Wenn Sie eine geerbte Immobilie in Kiel oder Umgebung verkaufen möchten, ist eine fundierte Marktwerteinschätzung der erste sinnvolle Schritt.

Dabei geht es nicht nur um eine Zahl. Es geht auch um Fragen wie:

Welcher Verkaufspreis ist realistisch?

Welche Käufergruppe kommt infrage?

Sollte vor dem Verkauf noch etwas vorbereitet werden?

Wie ist der Zustand der Immobilie einzuschätzen?

Gibt es Unterlagen, die vorliegen sollten?

Wie lässt sich der Verkauf innerhalb einer Erbengemeinschaft organisieren?

Gerade bei geerbten Häusern gibt es häufig Besonderheiten: ältere Baujahre, Modernisierungsbedarf, unklare Wohnflächen, fehlende Unterlagen oder emotionale Bindungen. Eine ruhige, sachliche Einordnung hilft dann sehr.

Immobilienbewertung bei Erbschaft in Kiel und Umgebung

Eine geerbte Immobilie sollte nicht nur steuerlich betrachtet werden. Auch der tatsächliche Marktwert ist wichtig.

Der steuerliche Wert und der spätere Verkaufspreis können voneinander abweichen. Deshalb ist es sinnvoll, sich früh ein realistisches Bild vom Markt zu machen.

In Kiel unterscheiden sich die Lagen deutlich. Eine Wohnung in Düsternbrook, ein Haus in Suchsdorf, ein Reihenhaus in Elmschenhagen, eine Immobilie in Gaarden, ein Objekt in Kronshagen oder ein Haus im Kreis Rendsburg-Eckernförde sprechen unterschiedliche Käufergruppen an.

Eine Marktwerteinschätzung durch einen ortskundigen Makler kann helfen, die Immobilie realistisch einzuordnen. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung und kein Verkehrswertgutachten gegenüber dem Finanzamt. Sie ist aber eine wichtige Grundlage, wenn ein Verkauf im Raum steht oder wenn Erben eine erste Orientierung benötigen.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer bei Immobilien

Nein, nicht immer. Ob Erbschaftssteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, vom Verwandtschaftsgrad, vom persönlichen Freibetrag und von möglichen Befreiungen ab. In vielen Fällen bleibt eine geerbte Immobilie ganz oder teilweise innerhalb der Freibeträge.
Kinder haben derzeit einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Nur der Wert, der darüber hinausgeht, kann steuerlich relevant werden. Dabei wird jedoch nicht nur die Immobilie betrachtet, sondern der gesamte Erwerb.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Zusätzlich kann bei einem selbst genutzten Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung in Betracht kommen. Ob diese greift, sollte steuerlich geprüft werden.
Unverheiratete Lebenspartner haben steuerlich deutlich ungünstigere Bedingungen als Ehepartner. Der Freibetrag ist wesentlich niedriger. Wer gemeinsam eine Immobilie besitzt, sollte deshalb frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung einholen.
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Je nach Objektart können Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren eine Rolle spielen. Der frühere Kaufpreis ist nicht automatisch maßgeblich.
Zunächst kann eine Marktwerteinschätzung helfen, den Wert besser einzuordnen. Wenn ein niedrigerer Wert offiziell gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden soll, ist in der Regel ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten erforderlich. Hierzu sollten Sie steuerlichen Rat einholen.
Nein. Ein Verkauf ist nicht sofort erforderlich. Zunächst sollten Erben klären, wer Eigentümer wird, welche Fristen laufen, ob eine Erbengemeinschaft besteht und welche Nutzung sinnvoll ist. Danach kann entschieden werden, ob Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf der richtige Weg ist.
Ja, eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden, sobald die Eigentums- und Erbverhältnisse geklärt sind. Bei mehreren Erben müssen alle Miterben zustimmen. Vor einem Verkauf ist eine fundierte Immobilienbewertung sinnvoll.
Dann entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über Verkauf, Vermietung, Sanierung oder Eigennutzung müssen gemeinsam getroffen werden. Das kann herausfordernd sein, besonders wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben.
Die Erbschaftssteuer ist bundesweit geregelt. Die Freibeträge und Steuerklassen gelten also nicht nur in Kiel oder Schleswig-Holstein, sondern deutschlandweit. Regional unterschiedlich ist jedoch der Immobilienwert – und dieser spielt bei der Bewertung eine wichtige Rolle.

Fazit: Erst orientieren, dann entscheiden

Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich. Neben persönlichen und familiären Themen geht es schnell auch um Bewertung, Fristen, Finanzamt, mögliche Steuerfolgen und die Entscheidung, ob die Immobilie behalten oder verkauft werden soll.

Wichtig ist: Lassen Sie sich bei steuerlichen und rechtlichen Fragen qualifiziert beraten. Dieser Beitrag kann nur eine erste Orientierung geben und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Wenn es um den Immobilienwert, den Zustand, die Verkaufschancen oder die Vermarktung einer geerbten Immobilie in Kiel und Umgebung geht, unterstütze ich Sie gern.

Wir ordnen gemeinsam ein, welchen realistischen Marktwert Ihre Immobilie aktuell hat, welche Unterlagen für einen Verkauf wichtig sind und welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Ob Haus in Suchsdorf, Wohnung in Schreventeich, Reihenhaus in Elmschenhagen oder Immobilie im Kieler Umland: Eine ruhige, ehrliche Einschätzung ist oft der erste Schritt zu einer guten Entscheidung.

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