Mit einer (Ent-) Scheidung steht oft die nächste ins Haus: Das Ende einer Ehe wirft
unweigerlich die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Doch zum
Glück im Unglück gibt es mehrere Möglichkeiten.
Einer bleibt: Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus
weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am
Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Wer sich auf eine
Übertragung noch während der Trennung und damit vor der Scheidung einigt, spart viele
tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird der
Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.
Kind bekommt: Per Schenkung ist es möglich, die Immobilie auf Nachkommen zu
übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Ist das Kind noch minderjährig, muss das
Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken,
ist die Zustimmung des anderen erforderlich. So oder so ist für die Zukunft des Kindes zu
bedenken: Grundsteuer, Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten kommen freilich
nicht frei Haus…
Wohnraum splitten: Die „Realteilung“ erlaubt es, die Immobilie in zwei getrennte
Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil
zusteht. Juristisch wird das durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch fixiert.
Allerdings: Das Haus muss schon aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür
geeignet sein, sich in zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten
Fall können schnell Gutachter und Architekten notwendig werden.
Haus vermieten: Wer nach der Scheidung noch auf Augenhöhe miteinander spricht, der
kann die gemeinsame Immobilie auch vermieten. Dafür muss das geschiedene Paar
gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen
können. In beiden Punkten können Immobilienmakler hilfreich sein und die jeweiligen
Interessen der Eheleute berücksichtigen.
Haus verkaufen: Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der
gemeinsamen Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung
einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den
Kaufpreis ermittelt, das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt. Übrigens: Ehepartner, die
das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern
oder den Erlös für den Vermögensausgleich verwenden.