Ist Ihre Immobilie in die Jahre gekommen? Das ist noch lange kein Grund, dem Glanz
vergangener Tage nachzutrauern. In vielen Fällen lohnt sich eine Sanierung, die Ihr Haus
nicht nur energetisch besser dastehen lässt. Das Wichtigste dabei: ein guter Plan mit
optimaler Umsetzung. Und das geht so…
Mit (Bau-) Substanz: Bringen Sie die aktuelle Gebäudeaufteilung zu Papier und notieren Sie
sämtliche Längen, Breiten, Raumhöhen und Wandstärken. Achten Sie vor allem auf tragende
Elemente und Dämmungs- sowie Dichtungsmaterialien. Holen Sie sich professionellen Rat,
wenn Baustoffe und Konstruktionsarten nicht gerade Ihr Fachgebiet sind.
Mit Energie: Kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach. Hat die Immobilie nach dem 1.
Februar 2002 den Eigentümer gewechselt, sind Sie zur energetischen Sanierung des
Dachstuhls oder Dachgeschosses verpflichtet. Und: Vor 1990 installierte Heizkessel müssen
meist ausgewechselt werden. Holen Sie sich auch für weitere Maßnahmen am besten einen
Energieberater ins Haus! Das schafft am Ende ein höheres Energie-Level und vorher Klarheit
für Ihre Kostenplanung.
Mit Weitsicht: Bedenken Sie, welche Komponenten nach welcher Zeit erneuert werden
sollten. Faustregel: Tapeten und Innenanstriche, Teppiche, Flachdacheindeckung, Anstriche
von Fenstern und Türen im Außenbereich sowie der Fassade alle fünf bis zehn Jahre;
Dachrinnen, Fallrohre, Fußbodenbeläge, Heizungsteile, elektrische Steuerung, Verglasungen
und Verfugungen im Außenbereich alle 15 bis 30 Jahre; Kamine, Dachziegel und Dachstuhl,
Außenverkleidung, Fenster und Türen, Wasser- und Stromnetz, Bad- und Küchenausstattung,
Putz und Fliesen im Innenbereich alle 30 bis 50 Jahre.
Mit Recht: Beachten Sie das Baurecht sowie Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Ihre
Bank bietet sicherlich attraktive Modernisierungskredite an, und die staatliche KfW hilft bei
energetischen Sanierungen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden über
Denkmalschutz und Bebauungsplan. Eine Genehmigung brauchen Sie für
Nutzungsänderungen, Neuerungen wie Dachausbau oder Wintergarten, Modifikationen an
Schornsteinanlage oder Gebäudestatik, Umbauten von Abwasseranlagen und auffällige
Renovierungen der Fassade. Zwei bis drei Monate nach Ihrem Baugenehmigungsantrag
erhalten Sie die Freigabe zum Bau, für den Sie 36 Monate Zeit haben.
Mit Hilfe: Lassen Sie sich bei Großprojekten von einem Architekten unterstützen, der Sie auch
beim Bauantrag und Zeitplan betreut. Zur Ausführung aller Arbeiten, die Sie nicht selbst
stemmen, stimmen Sie sich mit Handwerksmeistern ab. Treffen Sie vertragliche Vereinbarungen – auch zur Abrechnung nach Stundenlöhnen, Einheits- oder
Pauschalpreisen.
Mit Vorsicht: Dokumentieren Sie die Baustelle mit einem Bau-Tagebuch, um eventuelle
Unstimmigkeiten später belegen zu können. Kontrollieren Sie die einzelnen Arbeiten und
vergleichen Sie deren Fortschritte mit Ihrer Zeitplanung. Abnahmen gehören für Bauherren
und Beauftragte zu den wichtigsten Terminen, denn sie bescheinigen die korrekte
Vertragserfüllung durch den Handwerker.
Mit Sicherheit: Auch wenn Handwerker für selbstverschuldete Schäden haften müssen, gibt
es etwa durch die Absicherung der Baustelle oder marode Bausubstanz weitere
Gefahrenstellen. Denken Sie an die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für alle
Helfer, die nicht durch ein Unternehmen an der Sanierung beteiligt sind, und an die
Erneuerung Ihrer Gebäudeversicherung, wenn sie durch den Umbau ihre Gültigkeit verliert.
Eine Bauwesenversicherung deckt zudem das Risiko von Sachbeschädigung oder Diebstahl
während der Sanierung ab. Und: Lassen Sie sich vom Architekten seine
Berufshaftpflichtversicherung zeigen.
Fazit: Planen Sie gut mit Zeit und Geld, und holen Sie sich Hilfe, wo Sie nötig ist. Darauf
können Sie bauen!