Ukraine-Flüchtlinge in eigener Wohnung aufnehmen: Tipps und Hinweise
Mehr als 8 Millionen Flüchtlinge soll der Ukraine-Krieg nach aktuellen Schätzungen hervorbringen. Einige von ihnen landen kurzfristig oder langfristig in Deutschland. Durch den Flüchtlingsstrom erhöht sich automatisch die Nachfrage nach Wohnraum. Damit die vom Krieg gezeichneten Menschen irgendwo unterkommen können, bieten einige Bundesbürger ihren eigenen Wohnraum an. Vom Mietvertrag bis hin zur Haftung gibt es ein paar Aspekte zu berücksichtigen.
Wohnen in der Mietwohnung: Darf ich Geflüchtete aufnehmen?
Mieter dürfen nach Angabe des Mieterschutzbundes Geflüchtete für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen problemlos aufnehmen. Eine Erlaubnis von dem Vermieter benötigen sie nicht, denn dies zählt als Besuch. Sollten die Flüchtlinge allerdings länger als zwei Monate bleiben, ist eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Ratsam ist darüber hinaus einen Untermietvertrag abzuschließen, wenn der Mieter von dem Sozialamt eine Erstattung für Miete und/oder Nebenkosten beantragen möchte. Hierfür gibt es Formulare beim jeweiligen Flüchtlingsrat. Wer keine Erlaubnis vom Vermieter einholt, riskiert das Mietverhältnis. Der Vermieter kann eine Kündigung aussprechen.
Haftung klären
Haftungsfragen werden oft vernachlässigt, aber für den Fall der Fälle ist es ratsam, sich darüber vorab Gedanken zu machen. Hierzu ein paar Fakten:
– Einige große Versicherungen geben an, dass Geflüchtete automatisch und gratis über die bestehende private Haftpflicht und Hausrat mitversichert sind, sofern sie im eigenen Haushalt aufgenommen werden.
– Einige Kommunen haben bereits vor Jahren auf freiwilliger Basis eine Haftpflichtversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen.
– Vermieter können als Bedingung im Mietvertrag den Abschluss einer Versicherung anfügen.
Mietvertrag für Geflüchtete?
Wer seine Wohnung an Geflüchtete überlässt, sollte darüber eine Vereinbarung treffen. Hierfür finden sich die wichtigen Regelungen im Wohnraummietrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. Für Flüchtlinge existieren laut deutschem Mietrecht keinerlei Besonderheiten, weswegen sich problemlos ein unbefristeter Mietvertrag aufsetzen lässt. Bei diesen greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach persönlicher Vereinbarung lässt sich der Vertrag selbstverständlich auch einfach aufheben. Wegen der unsicheren und unübersichtlichen Lage in der Ukraine bietet sich für Geflüchtete insbesondere ein befristeter Mietvertrag an. Immerhin kann und sollte Planungssicherheit nicht erwartet werden. Bei diesem befristeten Mietvertrag gibt es eine Unterscheidung in:
1. einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit.
2. einen Mietvertrag zur Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.
Minderjährige Flüchtlinge: ein Sonderfall
Zu den Flüchtenden aus der Ukraine gehören etliche Kinder und Jugendliche. Einige sind ohne eine erwachsene Begleitperson unterwegs. Das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen rät dazu, die Minderjährigen in Kinderheimen oder Pflegefamilien unterzubringen. Wer privat Kinder und Jugendliche bei sich wohnen lassen möchte, sollte sich an das Jugendamt seiner Gemeinde bzw. seiner Stadt wenden. Das Jugendamt regelt die Vermittlung von Minderjährigen an passende Familien. Abgesehen davon bietet es zahlreiche Unterstützungsangebote in Form von psychosozialen Diensten und Familienzusammenführungen an. Für die Kinder und Jugendlichen greift ein Recht auf Bildung, wobei die Jugendhilfeeinrichtungen ebenfalls behilflich sind.