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Grundsteuerreform Schleswig-Holstein 2022:
Fristverlängerung bis bis 31.1.2023
Das gilt es zu beachten

Liebe Eigentümer,

mit Sicherheit haben Sie auch schon Post vom Finanzamt in Sachen Grundsteuer erhalten, wie 1,3 Millionen andere Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein auch.

Der Anlass: Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert und es ist eine Steuererklärung erforderlich, damit die Immobilien neu bewertet werden können.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 1. 7.2022 gestartet und läuft bis zum 31. Januar 2023. Die Daten werden landesweit erfasst – Ende 2024 wird die neue Grundsteuer für den jeweiligen Standort ermittelt. Die neu festgesetzte Grundsteuer gilt dann ab dem 1. Januar 2025.

Da wir viele Fragen erhalten haben, was sich für Immobilieneigentümer mit der neuen Grundsteuerreform ändert, warum sie notwendig ist und wie man am besten damit umgeht, haben wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengetragen und stehen Ihnen als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Eine steuerliche Beratung können und dürfen wir natürlich nicht ersetzen, können Sie aber mit unserem Partnernetzwerk jederzeit unterstützen. Rufen Sie uns doch gerne an oder nehmen Sie Kontakt auf.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Starke

Diese Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein interessiert unsere Eigentümer besonders.

Bisher wurden bei der Berechnung der Grundsteuer nur die Größe des Grundstücks und die Fläche des Gebäudes berücksichtigt. Nun wird bei dem wertorientierten Berechnungsmodell auch die Lage der Immobilie berücksichtigt, was für einige Eigentümer in Zukunft zu höheren Kosten führen könnte.

Bis Ende 2024 wird feststehen, wie viel Grundbesitzern in Zukunft an Grundsteuer zusteht. Entscheidend für die individuelle Steuerbelastung ist die Wohnlage / Gegend, in dem sich die Immobilie befindet. Hat diese seit 1964 oder 1935 einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Dies gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten hingegen könnte sie in Zukunft günstiger werden.

Mehr Info auf bundesregierung.de

Das neue Grundsteuersystem, das oft als Bundesmodell bezeichnet wird, wurde 2019 für ganz Deutschland beschlossen. Einige Bundesländer machen jedoch von einer Öffnungsklausel Gebrauch und gestalten ihre eigene Version der Grundsteuer. Während die Mehrheit der Länder, darunter Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, das Bundesgesetz unverändert übernehmen will, haben fünf Länder eigene Modelle entwickelt, darunter Niedersachsen und Hamburg.

Nach dem Bundesmodell müssen Hauseigentümer bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung folgende Angaben zu ihrem Wohneigentum machen: Lage des Grundstücks, Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert, Art des Gebäudes, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.

Das dreistufige Verfahren zur Berechnung des Grundsteuerwerts bleibt auch mit der Reform bestehen. Es ist eine Multiplikation aus:

Wert x Steuermesszahl x Hebesatz

Der Grundsteuerwert beschreibt den Wert der Immobilie, den das Finanzamt anhand von Daten ermittelt. Er wird mit der Grundsteuerreform neu bemessen.

Der Steuermesszahl ist ein rechnerischer Wert, der gesetzlich festgelegt ist und je nach Art des Grundstücks variiert.

Mit dem Hebesatz steuern die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer. Anders als der Einheitswert gilt er nicht für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gemeinde.

Steuernummer: Die Steuernummer finden Sie auf dem Infobrief. Aber Vorsicht! Sie darf nicht mit der Steuernummer für die Einkommensteuererklärung verwechselt werden.

Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert ist ab dem 1. Januar 2022 gültig. Für alle vier Angaben hat das Finanzministerium ein Portal eingerichtet, auf dem diese Daten öffentlich und kostenlos abgerufen werden können: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh.

Grundstücksart und Eigentumsverhältnis: Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine andere Wohnimmobilie? Diese Informationen finden sich im Grundbuchauszug, dem Kauf- oder Schenkungsvertrag.

Baujahr: Das Baujahr und ggf. das Jahr der Kernsanierung finden Sie im Bauplan oder im Grundbuchauszug. Bei Häusern, die vor 1949 gebaut wurden, ist kein Baujahr erforderlich.
Wohn- und Nutzfläche: Die genaue Fläche ist aus dem Kauf- oder Mietvertrag, aus den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder aus dem Grundbuchauszug ersichtlich.

Garagen und Stellplätze: Aus dem Grundbuchauszug oder dem Kaufvertrag geht hervor, wie viele Garagen oder Stellplätze zum Grundstück gehören.

  • Infoschreiben
  • Zugriff auf das Online-Portal:  https://www.elster.de/eportal/start
  • Grundbuch oder Kaufvertrag
  • Bauplan
  • Betriebskostenabrechnung oder Gebäudeversicherung
    Renovierungspläne
Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben wurden und alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Sie haben bis Ende 2023 Zeit, aus dem Grundsteuerwert und dem Steuermessbetrag einen neuen Grundsteuermessbetrag zu ermitteln. Diesen geben sie an die Gemeinden weiter, die bis Ende 2024 die neue Grundsteuer berechnen. Sie wird dann ab 2025 gelten. Eine Neufestsetzung der Grundsteuer im föderalen Modell soll alle sieben Jahre erfolgen.
Die Grundsteuerreform könnte auch höhere Kosten für die Mieter bedeuten, da die Eigentümer ihre Betriebskosten erhöhen dürfen. Vor allem Mieter in Großstädten werden in Zukunft wahrscheinlich mehr zahlen müssen.
Wir sind IVD-Makler

Der Immobilienmarkt ist mit seiner Größe und Vielfalt äußerst komplex. Hier gilt es, Know-How zu bündeln, um unseren Kunden die größtmögliche Sicherheit & Unterstützung zu bieten. Aus diesem Grund haben wir uns dem Immobilienverband Deutschland (IVD) angeschlossen – Ein Netzwerk aus rund 6.000 qualifizierten Immobilienmaklen.

Um das IVD-Zeichen führen zu können, haben wir uns verpflichtet, unser fundiertes Können stetig auf den Prüfstand zu stellen und es mit regelmäßiger Weiterbildung kontinuierlich zu erweitern. Somit sind wir auch im stetigen Wandel in der Lage, unseren Kunden den bestmöglichen Service anzubieten.

Nutzen Sie unsere Kompetenz!