Da ist ganz schön viel Bewegung drin: 4,8 Millionen Haushalte und damit mehr als acht
Millionen Menschen wechseln in Deutschland jährlich ihren Wohnraum. Wer dabei Chaos
vermeiden und Kosten sparen möchte, der sollte Zug um Zug den Umzug planen – mit Hilfe
einiger Schlüsselfragen.
Auszugs-Weise: Einige Zeit vor dem Umzug sollten einige Dinge geklärt sein. Welchen
Zeitraum umfasst die Kündigungsfrist? – Drei Monate sind für Mieter Standard. Ist die
Wohnung beim Auszug zu renovieren? – Das ist von der damaligen Vereinbarung im
Mietvertrag abhängig und davon, ob sie in dieser Form noch gültig ist. Was passiert mit der
Kaution? – Ob davon etwas in die Reparatur von Schäden fließen muss, kann ein
Übergabeprotokoll regeln, das Angaben zu seinerzeit bekannten Mängeln enthält.
Unternehmen Umzug: Guten Freunden gibt man ein Kissen – oder auch zwei oder drei…
Couch & Co. können von demjenigen privat transportiert werden, der wenige Möbel und viele
Helfer hat. Liegt die neue Heimat weiter weg, sind die Möbel sperrig und schwer oder
befindet sich die Wohnung im Obergeschoss, bietet sich ein Umzugsunternehmen an. Viele
Speditionen bauen Schränke, Küche und Konsorten passgenau wieder auf. Also: privat oder
professionell? Fällt die Wahl auf Letzteres, lohnt sich ein Leistungsvergleich und natürlich
die…
Preisfrage: Neben den Kosten für Spedition oder Miettransporter fallen noch andere
Ausgaben an – zum Beispiel für die Renovierung, Umzugskartons, den Nachsendeauftrag der
Post, die maximal dreimonatige Mietkaution und die Ummeldung des Internet- und
Telefonanschlusses. Bei privatem Umzug auch noch möglich: die Versicherung des Hausrats.
Übrigens: Wer jobbedingt die Wohnung wechselt, kann manches steuerlich geltend machen
– Belegesammlung vorausgesetzt.
Meldung machen: Sobald es sicher bei der neuen Bleibe bleibt, sollten einige Formalitäten
auf den Weg gebracht werden: Nachsendeauftrag an die Post, Adressänderung bei
Freunden, Bekannten, Versicherungen und Vertragspartnern – und nicht vergessen:
Ummeldung von Fahrzeug, Internet und Telefon sowie Registrierung beim
Einwohnermeldeamt. Wer und wen’s ins Ausland zieht, der braucht EU-intern eine
Aufenthaltsgenehmigung und EU-extern ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Außerdem in
Erfahrung zu bringen: Müssen Heirats- und Geburtsurkunde übersetzt und beglaubigt, ein
internationaler Führerschein beantragt oder der Berufsabschluss anerkannt werden?
Fazit: Wer früh genug den Umzug plant, der spart sich Stress und ein Finanzfiasko.