Das Bestellerprinzip

Mietswohnung Kiel

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Neuregelung in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für den Bereich der Immobilienwirtschaft und ist am 1.06.2015 in Kraft getreten. Es gilt bei der Neuvermietung von Wohnungen.

Bedeutung des Bestellerprinzips

Für Mieter

  • Wenn Sie den Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss der Vermieter die Maklercourtage zahlen.
  • Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.
  • Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen.

Für Eigentümer (Vermieter)

  • Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
  • Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weiterberechnet.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch auch künftig der Mieter für die Courtage gerade stehen – nämlich dann, wenn er selbst ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig zu machen.
  • Trotz der Neuregelung können sich die Dienste des Maklers auszahlen, weil er die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.

Für Makler

  • Bei der Vermittlung von Wohungsmietverträgen erfolgt die Provisionszahlung zukünftig von demjenigen, der die Leistung bestellt.
  • Auftraggeber können weiterhin Mieter und Vermieter sein.
  • Die Neuregelung gilt nicht für den Verkauf. Hier kann die Provisionszahlung nach wie vor vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

Während sich für Vermieter und Mieter bei der Beauftragung eines Maklers einiges ändert, bleiben die Gepflogenheiten bei Kauf und Verkauf einer Immobilie unverändert. Hier übernehmen je nach Marktsituation entweder der Käufer, der Verkäufer oder beide Parteien gemeinsam die Maklergebühr, wenn ein Immobilienvermittler eingeschaltet wurde.

Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen!

Wohnung Bestellerprinzip

Trotz Bestellerprinzip gibt es für Vermieter gute Gründe, einen Makler zu beauftragen

Grund 1: Zeitersparnis bei größerer Entfernung zwischen Wohnort und vermieteter Wohnung

Wenn Sie eine vermietete Wohnung besitzen, die sich in größerer Entfernung zu Ihrem Wohnort befindet, ist mit der Durchführung von Besichtigungen ein vergleichsweise hoher Aufwand verbunden – In finanzieller und vor allem auch in zeitlicher Hinsicht. Hier bringt es Ihnen handfeste Vorteile, einen Makler vor Ort mit der Vermietung zu betrauen. Dieser kann Ihnen langwierige Fahrten für Besichtigungen und Mietergespräche ersparen.

Grund 2: Der Makler übernimmt alle organisatorischen Aufgaben und erspart Ihnen Zeit, Geld und Nerven

Viele Vermieter haben schlicht und einfach zu wenig Zeit, um bei einem Mieterwechsel alle organisatorischen Aufgaben selbst zu bewältigen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die Kosten für die Maklerprovision zu investieren. Sie vermeiden dadurch das Risiko, dass bei der Mieterauswahl etwas schief geht, weil für eine sorgfältige Durchführung zu wenig Zeit blieb.

Grund 3: Sie haben noch keine Erfahrung als Vermieter

Wer zum ersten Mal eine Wohnung vermietet, muss sich mit vielen neuen Fragen befassen. Wie präsentiere ich meine Wohnung auf möglichst attraktive Weise? Wie kann ich im Gespräch mit Interessenten und bei der Auswertung der Selbstauskunft einschätzen, ob es sich um zuverlässige und angenehme Mieter handelt? Wie findet man den richtigen Mietpreis? U.s.w.

Hier lauern durchaus Fallstricke, die für Sie am Ende teurer werden können als die Maklerprovision. Etwa dann, wenn Sie sich aus Unerfahrenheit einen Mieter in die Wohnung holen, der seine Miete nicht pünktlich zahlt oder andere Probleme bereitet. Um solche Gefahren zu vermeiden, kann es sich lohnen, einen Makler zu beauftragen.

Fazit

Ob sich ein Makler für Vermieter lohnt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Der professionelle Makler bietet viele Vorteile und Arbeitserleichterungen, über seine Beauftragung sollte nicht ausschließlich mit Blick auf die neuen gesetzlichen Regelungen entschieden werden.

Unser Rat: lassen Sie den Profi ran.

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