Wahrheit oder Pflicht? Beides! Auch wenn er ob seiner konkreten Aussagekraft manchmal in
der Kritik steht: Ein Energieausweis ist für Hauseigentümer mittlerweile vorgeschrieben und
zehn Jahre lang gültig. Was bleibt, ist oft die Wahl zwischen zwei Berechnungsverfahren: dem
bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Verfahren. Eine kleine
Entscheidungshilfe – für den Fall, dass die Immobilie es hergibt.
Der Verbrauchsausweis: Dieses Dokument basier t auf realen Daten zum
„Endenergieverbrauch“ der jüngeren Vergangenheit. Grundlage sind mindestens drei
Kalenderjahre für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Der Ausweis gilt für das gesamte Haus
und umfasst vorübergehende Leerstände ebenso wie lokale Witterungsverhältnisse. Die
Berücksichtigung eines rechnerischen Klimafaktors garantiert dabei, dass ein milder Winter
keinen besseren und ein harter Winter keinen schlechteren Dämmzustand des Hauses
vorgaukelt. Der Verbrauchsausweis gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf
Wohnungen – weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich das unterschiedliche
Verbrauchsverhalten der Bewohner „ausgleicht“ – und für alle Wohnhäuser, die die
Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Der Bedarfsausweis: Diesem Dokument liegt der theoretische Energiebedarf des gesamten
Hauses zugrunde. Ein technisches Gutachten bewertet dafür bauliche Aspekte wie die
Heizungsanlage und die Fenster- oder Dämmungsqualität des Gebäudes. Bei Neubauten
kommt diese Berechnungsvariante automatisch zum Einsatz. Ansonsten ist sie nur für
Häuser ein Muss, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde und damit noch nicht die
Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und außerdem bis zu vier
Wohnungen umfassen. Der Bedarfsausweis basiert auf zwei wesentlichen Werten: Der
„Endenergiebedarf“ ist der tatsächliche Energieverbrauch des Hauses, während der
„Primärenergiebedarf“ zusätzlich auch den Energieaufwand, den es braucht, um die Energie
bereitzustellen, beinhaltet. Aus diesem Grunde liegt der Primärenergiebedarf bei einem
durchschnittlichen Haus über dem Endenergiebedarf. Lediglich bei einem Plushaus, also bei
einem Haus, welches selber auch Energie erzeugt, kann der Primärenergiebedarf unter dem
Endenergiebedarf liegen.
Die Effizienzklassen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat 2014 neben dem Ziel der
Transparenz auch die Einteilung in Energieeffizienzklassen mit sich gebracht. Das gilt für den
Bedarfs- und den Verbrauchsausweis gleichermaßen. Während der Energiekennwert in
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird, reicht die Skala zur
Energieeffizienz vom grünen A-Bereich bis zum roten H-Sektor. Selbsterklärend, dass Passivhäuser mit dem Label „A+“ gewürdigt werden und ungedämmte Altbauten ein „H“
kassieren können.
Die Kosten: Ein Verbrauchsausweis lässt sich mit einigen Angaben zum Gebäude und zum
Verbrauch aus den vergangenen drei Heizperioden im Internet bestellen. Dafür muss
niemand mehr als einen zweistelligen Euro-Betrag investieren. Anders läuft es beim
Bedarfsausweis: Für die zugehörige Untersuchung der Immobilie darf ein zertifizierter
Experte mehrere hundert Euro verlangen. Deutlich teurer wird es allerdings für
Hauseigentümer, die es sich leisten möchten, gar keinen Energieausweis vorzulegen: 15.000
Euro ist die Höchststrafe dafür. Unnötig ist das Dokument tatsächlich bei Häusern mit
maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche, bei denkmalgeschützten Gebäuden und bei
ausschließlich selbst genutzten Einfamilienhäusern.
Fazit: Damit Mieter oder Käufer alles übers Haus weiß, zeigen Sie Ihren Ausweis!