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Sabine F.: Ohne das Erbe hätten wir nie erfahren, dass wir noch einen Onkel haben

Weltkarte mit Bilder von Personen auf den den verschiedenen Kontinenten. Die Bilder sind durch Linien miteinander verbunden.

Der reiche Onkel in Amerika, der auf einmal auftaucht, ist so eine Wunschverwandtschaft, die ein jeder gerne hätte. Die es aber eigentlich nicht gibt. Dass wir einen solchen haben, hätten wir uns daher im Traum nicht gedacht. Reich ist er allerdings nicht. Aber wir sind um einen Verwandten reicher, den wir ohne das Haus meiner Mutter nie getroffen hätten.

Als meine Mutter starb, hat sie uns Kindern und weiteren Anverwandten das Haus vererbt, in dem wir aufgewachsen sind. Da wir mehrere sind, bildeten wir eine Erbengemeinschaft, die es aufzulösen galt. Da es kein Testament gab und wir uns nicht sicher waren, ob wirklich alle Erben berücksichtigt sind, haben wir einen Erbermittler mit der Suche nach weiteren erbberechtigten Verwandten beauftragt.

Gemeinsam auf der Suche nach einem neutralen Makler

Und dann stand er plötzlich da: Onkel Heinz aus Illinois. Meine Mutter hatte uns nie erzählt, dass sie noch einen jüngeren Halbbruder hat, der in jungen Jahren eine Green Card gewonnen hatte und in die USA ausgewandert war. Das war eine Aufregung! Schnell waren wir uns sympathisch und tauschten begeistert Erinnerungen an das Haus aus, schließlich hatte auch er darin gelebt. Da es nun darum ging, zu entscheiden, was mit der geerbten Immobilie passieren soll, suchten wir nach einem lokalen Makler. Es war mir sehr wichtig, dass wir das gemeinsam tun, schließlich muss der Makler neutral sein und unser aller Interessen unter einen Hut bekommen.

Was machen wir mit der geerbten Immobilie? 

Zunächst nahm der Makler eine professionelle Bewertung vor. Die brauchten wir auch, denn keiner hatte eine Ahnung, was das Haus eigentlich noch wert war. Und wir konnten nur mit der richtigen Preiseinschätzung eine faktenbasierte und faire Entscheidung treffen, was wir letztendlich mit dem Haus tun. Sollten wir es verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen? Oder doch lieber vermieten? Onkel Heinz überlegte sogar, wieder nach Deutschland zu kommen und das Haus zu übernehmen. Dann hätte er uns allerdings auszahlen müssen. Und reich ist er wie gesagt nicht.

Die Auflösung unserer Erbengemeinschaft

Wir alle wollten eine einvernehmliche Auflösung unserer Erbengemeinschaft. Es sollte nicht so kommen, dass ein Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragt. Wir hatten einfach keine Lust, deshalb finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen. Zusammen mit unserem Makler, der uns wirklich toll beraten hat, haben wir uns letztendlich dazu entschieden, das Haus zu verkaufen. Auch Onkel Heinz war schließlich überzeugt. Irgendwie war er über die Jahre doch mehr Amerikaner geworden, als er dachte. In unserer Auseinandersetzungsvereinbarung hielten wir fest, wie alles aufgeteilt wird. Ende gut, alles gut. Und nächstes Jahr fliegen wir nach Illinois.

Sind Sie und Ihre Erbengemeinschaft unsicher, was aus der gemeinsam geerbten Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © jemastock/Depositphotos.com

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