Steuer-Erklärung Schleswig-Holstein: Was Eigentümer zahlen müssen

Geld hat etwas Flüchtiges. Nicht umsonst sagt man, dass es nur kurz im Portemonnaie
verweilt – bevor es ans Finanzamt geht. Auch „unbewegliches Vermögen“ ist nur von kurzer
Verweildauer: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist zu bestimmten
Abgaben verpflichtet. Nämlich? Eine ganz kurze Steuer-Erklärung…


Das ist einmalig:
Wenn es für Immobilienkäufer so etwas wie Freude über Steuern gibt, dann
wohl am ehesten noch bei der Grunderwerbsteuer: Sie fällt wenigstens nur einmal an. Als
eine Form der Mehrwertsteuer ist ihre Höhe vom Kauf preis als sogenannter
Bemessungsgrundlage abhängig. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und reicht je nach
Bundesland von 3,5 bis 6,5 Prozent der investierten Summe. Der Eigentümer muss die
Abgabe spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids entrichten. In den äußerst
seltenen Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nur bis zu 2.500 Euro beträgt, entfällt die
Grunderwerbsteuer. Ausnahmen kann es indes auch bei einer Schenkung geben.


Das kommt öfter vor:
Die Grundsteuer hingegen bezieht sich auf den Besitz und die
Bebauung von Grundstücken und fällt dementsprechend regelmäßig an – meist mit
Quartalsfrist zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres. Auch sie ist
Sache der Bundesländer und wird von den Gemeinden erhoben, doch ist die
Herangehensweise der Besteuerung bundesweit geregelt. Die Berechnung der Grundsteuer
ist vergleichsweise schwierig, weil sie mehrere Faktoren einbezieht. Zu diesen Kriterien zählt
der Standort in den alten oder neuen Bundesländern, das zuständige Finanzamt und die von
der jeweiligen Gemeinde bestimmte Höhe des sogenannten Steuerhebesatzes. Exkurs für
Experten: Basis der Besteuerung ist der festgestellte Einheitswert des Grundbesitzes, auf dem
der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Dazu wird der Einheitswert mit einer
Steuermesszahl multipliziert. Letztere ist davon abhängig, wie das Grundstück genutzt wird –
etwa als Einfamilienhaus, als Mehrfamilienhaus oder als Gewerbe. Erst dann kommt die
jeweilige Gemeinde ins Spiel: Sie bestimmt die Grundsteuer, indem sie auf den
Grundsteuermessbetrag ihren Hebesatz anwendet. Als Faustregel gilt damit: Einheitswert
mal Steuermesszahl mal Hebesatz gleich jährliche Grundsteuer.


Das kann sein: Will der Eigentümer seine Immobilie schon nach weniger als zehn Jahren wieder verkaufen, dann muss er diesen Verkauf in seiner Steuererklärung als privates
Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei fällt dann zwar keine Abgeltungssteuer an,
stattdessen wird aber der individuelle Einkommensteuersatz zugrunde gelegt – und der ist
meist deutlich höher als die Abgeltungssteuer. Erst nach Ablauf von zehn Jahren dürfen
Eigentümer die Gewinne aus einem Immobilienverkauf in vollem Umfang für sich behalten.

Fazit: Mitunter ist die Steuer teuer! Wer eine Immobilie erwirbt, sollte außer dem Kaufpreis
auch die Kaufnebenkosten im Blick haben.

Weitere Artikel

10 Tipps für die Immobiliensuche – So finden Sie Ihre Traumimmobilie

10 Tipps für die Immobiliensuche – So finden Sie Ihre Traumimmobilie

Die Suche nach der perfekten Immobilie ist eine der größten Herausforderungen im Leben vieler Menschen. Ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung – eine sorgfältige Planung und die richtige Herangehensweise sind entscheidend, um das Traumobjekt zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorüberlegungen wichtig sind, wie Sie Ihre Suche optimal strukturieren und welche zehn Tipps Ihnen helfen, Ihre Chancen auf das ideale Zuhause zu verbessern.

Weiterlesen »
Hausverkäufer sitzt verzweifelt auf seinem Sofa, weil er für seinen angegebenen Kaufpreis kaum Käufer findet.

Was bedeuten fallende Immobilienpreise für Eigentümer?

Kaufen oder nicht kaufen? Das ist die Frage, die sich derzeit viele Interessenten stellen und Verkäufer direkt beeinflusst. Höhere Zinsen für ein Darlehen sorgen nämlich aktuell für Zurückhaltung und Unsicherheiten bei Immobilienkäufen. Was bedeutet das für Eigentümer, die aktuell verkaufen wollen oder müssen? Immobilienexperten stellen aktuell fest, dass die Kaufbereitschaft von Interessenten sinkt. Viele  können…

Weiterlesen »

Wir machen Ihnen zwar keine Geschenke, aber…

…haben dafür ganz andere Highlights für Sie, auf die Sie auch im neuen Jahr mit all unserer Expertise bauen können. Freuen Sie sich auf… …Beratung zu allen Themen, die den Verkauf oder Kauf einer Immobilie betreffen …Beratung auch bei emotionalen Themen wie Scheidung oder Erbe …professionelle Unterstützung bei Ihrer Immobilientransaktion …davor eine Rundum-Bewertung Ihrer Immobilie…

Weiterlesen »
Bild eines Hauses mit Garten - Lastenfreiheit als Wertsteigerung

Lastenfreiheit als Wertsteigerung

Je freier ein Käufer über die Immobilie verfügen kann, desto mehr ist sie  wert. Alle Rechte, die diese Selbstbestimmung nach dem Kauf beschränken, beeinflussen  auch den Kaufpreis. Ein typisches Beispiel ist neben dem Wohn- und Nießbrauchrecht das Wegerecht. Viele Wege führen zur Immobilie, auch der Weg über das benachbarte Grundstück. Nur hat der Eigentümer, der…

Weiterlesen »
Häuserfront mit Balkonen - Vom Eigentümer zum Mieter

Vom Eigentümer zum Mieter

Scheidung, Alter, Jobwechsel, finanzielle Schwierigkeiten, aktuelle Krisen – immer wieder kommt es vor, dass Eigentümer wieder zu Mietern werden. Da ein solcher Fall oft mit einer veränderten Lebenssituation einhergeht, fällt die Orientierung und die Einstellung auf die neue Situation nicht leicht. Erst recht, wenn Zeitdruck herrscht und schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen. Aufgrund der aktuellen…

Weiterlesen »
Immobilienblog Christiane Starke

Ihre Expertin für Kiel und das Kieler Umland

Hier erwarten Sie aktuelle und wissenswerte Inhalte, rund um das Thema Immobilien, sowie Nachrichten aus der Region. Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Christiane Starke

Inhaberin

Unsere letzten Beiträge
Service für Eigentümer
Wir sind IVD-Makler

Der Immobilienmarkt ist mit seiner Größe und Vielfalt äußerst komplex. Hier gilt es, Know-How zu bündeln, um unseren Kunden die größtmögliche Sicherheit & Unterstützung zu bieten. Aus diesem Grund haben wir uns dem Immobilienverband Deutschland (IVD) angeschlossen – Ein Netzwerk aus rund 6.000 qualifizierten Immobilienmaklen.

Um das IVD-Zeichen führen zu können, haben wir uns verpflichtet, unser fundiertes Können stetig auf den Prüfstand zu stellen und es mit regelmäßiger Weiterbildung kontinuierlich zu erweitern. Somit sind wir auch im stetigen Wandel in der Lage, unseren Kunden den bestmöglichen Service anzubieten.

Nutzen Sie unsere Kompetenz!